Hi,
in den letzten c't ("letzten" kann dabei 2 Monde umfassen) stand immer mal was dazu drin, vor allem, wie fehlerhaft oder schlampig gelegentlich die Herausgabe oder Ermittlung der IP-zugehörigen Inhaberdaten dabei ist könnte Dich interessieren. Schau also mal bei heise.de vorbei. "Im Zweifel für den Angeklagten" heißt es zwar nicht immer zu Recht im Volksmund, deren Beweis deiner Schuld musst aber schon Du widerlegen - vielleicht mit einer zweiten Anfrage nach den Inhaberdaten zum fraglichen Zeitpunkt, hoffentlich liefert das ein anderes Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards Ronny Seffner