Moin,
Tilo Wetzel schrieb:
Auf alle Fälle nen Anwalt nehmen, schon wegen einer _modifizierte_ Unterlassungserklärung!
Auf keinen Fall werf ich den Pennern irgendwelches Geld in den Rachen. Mitlerweile ist ein Subwirtschaftzweik unterhalb der "Abmahnwirtschaft" entstanden der mit Abmahnverteidigungswirtschaft bezeichnet werden kann. Und ob ich Penner A 3000€ bezahle (bei den Kosten handelt es sich nur um die Forderung des "Rechteinhabers" die Kanzleikosten kommen nochmal oben drauf) oder "nur" 250€ um einen Penner B, den Gegenanwalt, zu bezalen ist mir völlig schnuppe. Auch wenn die Verhältnissmässigkeit vortäuscht das es sich um ein gutes "Geschäft" handelt, gilt es dieses Abzulehnen, denn Ich bin unschuldig! Ich bezahle keinen einzigen Cent. Ich fordere mein Recht ein. Unschuldig einer Tat bezichtigt zu werden ist Verleumdung.
Die Verbrauchzentrale Sachsen oder Thüringen erstellen übrigens auch modifizierte Unterlassungserklärungen. Kosten waren glaub ich 15€ für die Beratungszeit und 50€ für die Dienstleistung.
Beste Grüße, Rob
PS: Da zu den Beleidigungen keine Person genannt wird, ist auch kein Staftatbestand erfüllt. ;)