Hallo Robert,
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Soweit ich es verstanden habe geht es nicht darum, ob jemand bei Dir etwas erfolgreich downloaden konnte, sondern hätte downloaden können.
Du kannst nur versuchen nachzuweisen, dass die die falsche IP geloggt haben. Deine Logdateien sind in dem Fall unerheblich, weil manipulierbar. Ob Du bei den Telekomikern weiterkommst glaube ich zwar auch nicht, die werden Dir die Informationen einfach nicht geben. Vielleicht fällt Dir was ein.
Ansonsten kann ich nur sagen - Kraftausdrücke bringen in der schriftlichen Kommunikation nichts - außer einen schlechten Eindruck.
Andreas
Am 15.03.2011 20:11, schrieb Robert:
Moin,
die Spasten von irgend einer beschissenen Kanzeil wollen mir ein Haufen Geld und eine Unterlassungserklärung abzocken. Natürlich hab ich weder die dämlichen Romänischen Pornos heruntergeladen noch war mein WLan offen (WPA2-PSK).
Was mich zu der Frage führt welche "Beweise" können diese Spinner wirklich haben?
Nehmen wir mal an, die haben 1 IP Paket das von meiner Adresse abgeschickt/weitergeleitet/was auch immer wurde. Dann haben sie 65535 bytes Daten. Abzüglich der Kopfdaten im kleinsten Fall (20bytes) sind 65515 bytes Daten übrig. (im schlechtesten Fall 60byte header, 65475bytes).
Also: 65515bytes..davon gehen nochmal 6bytes header fürs ed2k drauf. Danach kommen TagMessages die allerdings eine variable Länge haben können. Ich geh also davon aus das das sie kürzest möglich gehalten werden um möglichst viel "Beweismaterial" zu sammeln. (Oder was hätte mein angeblicher client gesendet?)
Bleiben 65509bytes die komprimiertes Beweismaterial enthalten können. Die Frage die sich also anschließt, kann man aus dieser Datenmenge einen stichhaltigen Beweis ableiten?
Da ich nicht in der Lage bin einen mathematischen Beweis aufzustellen hab ich einen empirischen bemüht. Raus kam das eine MP4 Datei mit 640x480 Bildpunkten und mp4a-Audio (ohne Ton) und maximalster ZipKomression (7z) in 65509bytes etwa 6 Einzelbilder unter bekommt. Sprich den Bruchteil einer Sekunde. Der wenn nicht auch zufällig grade ein GOPFrame oder andres Vollbild vorhanden war kaum auswertfähig sein kann.
Man könnte jetzt weiterhin spekulieren, in einem rumänischen Porno wird warscheinlich in einem hohen Prozentsatz der Zeit nur menschliche Haut in Nahaufnahme zu sehen sein, wie sie millonenfach auch in anderen "Produktionen" zu finden sein wird. Ob sich damit ein stichhaltiger Beweis ableiten lässt ist mehr als fraglich. Dagegen spricht, dass sie auch mehr als nur ein Paket von "mir" haben könnten. Das diese zusammen jedoch eine Abfolge von Bildern ergeben die eindeutig den Film identifizieren ist auch mehr als fraglich, da ich diesen ja nie herunter geladen hab. Die Möchtegernjusristen könnten sich auch auf das vorhandensein eines bestimmten Hashes als Fingerabdruckbeweis ihres Materials in den Datenpaketen zurückziehen. Da müsste man jetzt mal ausrechnen wieviel Datenpakete es benötigt um ein 2tes mal diesen hash zufällig zu erzeugen. Aber in Zeiten von Datenflatrates und täglichem Videostreaming wird es bei mir sicherlich nicht unmöglich sein das dieser "eindeutige Fingerabdruck" nicht wirklich so eindeutig ist wie die es wohl gern hätten.
Kennt sich eigentlich jemand hier aus ob schonmal versucht wurde diesen ***** die technische Grundlage ihrer Argumentation zu entziehen? Um wirklich kräftige Gegenbeweise vorzulegen müsste man Beweiseinsicht haben.
Im Moment hab ich die zweite Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von ca 3.5k€ erhalten. Nach meinem Wissen nach noch kein Grund überhaupt irgendeine Handlung vorzunehmen. Sobald aber die erste Mahnung hier ins Haus flattert bin ich gezwungen zu handeln. Dann will ich den Kampf mit diesem kranken System aufnehmen. Und sammel daher schonmal Infos und Ansätze.
beste Grüße, Rob
PS: Sorry, ich musste mich einfach mal abreagieren. Am liebsten würde ich die Pisser verklagen, das ich wegen denen nen halben Herzinfarkt bekomme.
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