Am 26.03.2007 um 17:17 schrieb Ottmar Schmidt:
der BGH hat den Bundestrojaner erst mal gestoppt. so wie es geplant war ist es mit der Derzeitigen Rewchtslage nicht vereinar.
Nunja. Es gibt _keine_ Rechtslage, die unbemerkten Eingriff in laufende Systeme regelt, sagte der BGH, denn diese Art von Eingriff ist neuartig und bisher von keiner gesetzlichen Regelung gedeckt ("Lauschangriff" o.ä.).
Schlieslich sind mehr als 90% aller endanwender PC's und um die gehts's, Windows-Maschinen.
Nunja. _WEM_ genau will man denn an den Ar^H^HRechner? Den gefährlichen Terroristen oder dem mindestens genauso gefährlichen Raubkopierer? Hat da bisher keiner drüber nachgedacht?! Hätte man vielleicht vorher machen sollen, Herr Schäuble.
Hm. nunja. Sebastian