On Mon, Jun 18, 2001 at 06:10:03PM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
On Monday 18 June 2001 08:01, Reinhard Foerster wrote:
( Juhu: ich bekomme in Zukunft 10 Mark wenn du mich mal falsch quotest :-)
Falsch: mit dem Senden Deiner Mail an eine öffentliche Liste (ohne Copyright-Vermerk!!) zeigst Du ganz offensichtlich, dass Du Dich nach den Regeln der Liste richtest und falsch quoten wurde hier noch nie unter Strafe gestellt.
Ebenfalls falsch. Wenn du eine Mails schreibst, gehört das Copyright _automatisch_ dir, selbst wenn du es gar nicht willst (in dem Fall mußt du deine Mail explizit unter public domain stellen). Der Copyright- Vermerk ist nur so, damit es auch jeder sieht :). Es gibt garantiert Ausnahmen, die ich nicht kenne (sonst könnte ja jeder klagen), aber grundsätzlich hält erstmal Reinhard das Copyright an seiner Mail.
mich unter Umständen (wenn ich damit Geschäfte mache oder relativ viel Kopien herstelle)(*) verklagen.
Du hast hier doch nicht etwa eine Fußnote (*) vergessen?
Also hab ich fix mal in BDSG geschaut. Da stehen in §43 Strafvorschriften. kurz:
- bis 1 Jahr oder Geld
- bis 2 Jahre oder Geld wenn man "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt
Dann gibts noch "§44 Bußgelder" bis 50 kDM *lächerlich also*
Und weiter oben in deiner Mail fragst du nach der rechtlichen Grundlage? es geht bergab :).
Konrad
Ulf