Am Mittwoch, 20. April 2005 17:35 schrieb Konrad Rosenbaum: ...
Ich würde mir mal spaßeshalber das Ohm'sche Gesetz in juristisch einwandfreier Fassung zu Gemüte führen wollen. ("Im Grundsatz", Urteile verschiedener Instanzen, Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle) Ob's mir aus diesem Text klar würde was gemeint ist?
Nur so als Entwurf: in Gesetzestext wuerde es wahrscheinlich etwa so aussehen.
Paragraph 1 [Definition] 1) Betrachtungsrichtung aller aufgefuehrten Saetze ist die sogenannte Ingeneursstromflussrichtung, definiert als gedachter Fluss vom Pluspol zum Minuspol. 2) Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist eine Abnahme der Spannung hinter einem Bauelement im Vergleich zur vor dem Bauelement herrschenden Spannung. 3) Mit Strom wird die die Anzahl der durch den Leiterquerschnitt fliessenden Elektronen in der in der Ohmschen Durchfuehrungsverordnung (OhmDV) festgelegten Einheit angegeben.
Paragraph 2 [Spannungsabfallaequivalenz] 1) Der Spannungsabfall an einem Bauelement hat stets aequivalent zum durch das Element fliessenden Strom bezueglich des dem Bauelement zugeordneten Widerstandes zu erfolgen. 2) Widerstand bezeichnet das konstante Verhaeltnis von Spannungsabfall zu Stromfluss fuer ein spezifisches Bauelement. 3) Die Belastbarkeitsparameter des jeweiligen Bauteils sind zu beachten.
Paragraph 3 [Ausnahmeregelungen] 1) Der Widerstand eines Bauelements darf sich temperaturabhaengig aendern. 2) Die spezifischen Aenderungen fuer jede Bauteilart sind in einer Duchfuehrungsverordnung (OhmDV) festzulegen. 3) Der Widerstand eines spezifischen Bauteiles hat bei gleicher Temperatur stets gleich zu sein. 4) Bei Vorliegen von Wechselspannung gelten speziefische Dienstvorschriften, entsprechend dem Wechselspannungsgesetzt (WeSpanG) in der Fassung von 6.7.1854.
Paragraph 4 [entfallen].
Paragraph 5 [Strafvorschriften] 1) Ein Verstoss gegen die Belastbarkeitsgrenzen des Bauteils wird mit sofortiger Zerstoerung desselben bestraft. 2) Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Konrad
PS.: Ich bin kein Anwalt, also koennen sich durchaus grobe Fehler eingeschlichen haben... PPS.: Soweit mir bekannt ist gibt es keine solche Fassung des Ohmschen Gesetzes, die auch juristisch gueltig waere... Gott sei Dank!
Lug-dd maillist - Lug-dd@schlittermann.de http://mailman.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd
Gut gemacht, danke!
Aber v ö l l i g daneben, denn das Gesetz gilt ja nicht nur bei den hier genannten Bauelementen (technisch: konzentrierte Parameter, juristisch vielleicht: Ohmer / -in) sondern auch in Medien (jur.: ???).
Die eigentliche Feststellungen des Widerstandes ist m.E. anspruchsvoll und kritisch (z.B. wegen R=f(T), T=f(I,U)), so daß weitere Regelungen erarbeitet werden müssen.
Es fehlt vollständig, daß es sich um einen Deutschen Gesetzestext handelt, der die entsprechenden universalen, kosmischen, planetaren und europäischen Regelungen auf nationale Ebene umsetzt, aber nur in Deutschland Gültigkeit hat und demzufolge eine doppelte oder mehrfache Widerständigkeit ausschließt.
Nachtrag 1: §1 Abs.2: Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist die zwischen den beiden Anschlüssen eines Bauelements messbare Spannung.
Du bist eben doch " bloß" Techniker! Man merkt das sofort! ;-)
Bernhard