On Sat, Feb 23, 2002 at 09:05:11PM +0100, Reinhard Foerster wrote:
On Sat, Feb 23, 2002 at 12:49:41AM +0100, Stephan Goetter wrote:
Nehmen wir nun weiter an, er will sich das Erforschte schützen lassen, mit einer Art GPL-Patent, welches es nur erlaubt das erforschte Wissen für Forschungen zu verwenden, deren Ergebnis wieder unter dieses GPL-Patent fällt. Die Verwendung der Ergebnisse in Produkten ist dagegen erlaubt, also wer zuerst kommt mahlt zuerst.
Du sagst: "er will sich das Erforschte schützen lassen" deshalb Gegenfrage: durch WEN oder WAS will er sich das Erforschte schützen lassen? a) durch Recht? b) durch Gewalt c) durch bauliche Maßnamen (Tresor, Bunker)?
b) und c) fallen wohl weg, also brauch er ein Recht. "Sich etwas schützen lassen" heisst also, eine rechtlich abgesicherte Zusicherung zu bekommen. Rechtlich abgesichert sind nur Dinge, die im Recht (einem Gesetz) geregelt sind. Er brauch also ein Gesetz. (Genau nach dieser Überlegung wurden einst die Patentgesetze erschaffen.)
Die FSF kann also nicht einfach ein "GPL-Patent" definieren mit dem sich irgendjemand etwas schützen lassen kann. Stellt dir vor, dir klaut jemand deine GPL-patentierte Sache. Du und die FSF könnten nichts tun.
<IDEE> Es sollte ein Patent geben, welches kostenfrei angemeldet werden kann und welches eine sehr lange Laufzeit hat. Dieses spezielle Patent sollte lediglich besagen, daß jeder es nutzen kann, aber niemand darf es anderweitig patentieren. Etwa so, wie wenn Leute MArkenzeichen anmelden, ohne diese auszubeuten, sondern nur um zu verhindern, daß jemand anderes sich zu Profitzwecken diese Marke krallt. Das wäre dann sozusagen ein vom Gesetzgeber festgelegtes GPL-Patent. </IDEE>
Eric