Am 08. April schrieb Friedrich W. H. Kossebau zum o.g. Thema, und hier ist meine Antwort:
Lieber Peter,
Lieber Friedrich,
natürlich hast Du recht mit der Behauptung
[...] Allerdings fürchte ich, daß Du wie so viele bei dieser Diskussion ein paar Defizite in Sachen Patent- und Markenrecht hast. [...]
Allerdings halte ich gar nichts von juristischen Spitzfindigkeiten. Definitionsfragen sind an die- ser Stelle ganz fehl am Platze! Nur mal so: In der DDR gingen die Straftaten von heute auf morgen drastisch zurück, und die DDR prahlte mit ihrer geringen Kriminalitätsrate und allen daraus nur irgendwie ableitbaren Überlegen- heitsmerkmalen. Im realen Leben hatte sich indes- sen gar nichts geändert - die Obrigkeit hatte näm- lich zu einem Trick gegriffen, eine Neudefinition eingeführt - "Ordnungswidrigkeit". Was eine Ord- nungswidrigkeit war, war keine Straftat. Dem be- troffenen Mitbürger war das allerdings egal.
Gab es damals dort wie heute hier bei der Software überhaupt eine exakte Grenze? Es wird, wenn so etwas einmal begonnen hat, immer Leute geben, die in ganz schamloser Weise den Eigennutz über das Gemeinwohl stellen.
Ich will damit sagen, daß ich eine riesige Gefahr beispielsweise für die Forschung sehe. Mir graust bei der Vorstellung, daß vor fast drei Jahrzehnten ein hasenwilder Rechtsanwalt gekommen wäre, seinen Finger auf ein Stück Programmcode der all- gemeinen Programmbibliothek der BESM6 an der TU Dresden gelegt und behauptet hätte, daran be- säße sein Mandant die Rechte (ich sagte "Rechte", nicht "Patente"!). Die TU Dresden wäre, weil ihre Mitarbeiter diese Programmbibliothek vielfältig nutzten, sofort paralysiert gewesen!
Lieber Friedrich, wenn Du über das Patentsystem schreibst:
daß die derzeitigen Ausuferungen eigentlich nicht geplant waren. [...]
Aus meiner Sicht ergibt sich eher das Problem, daß das Patentsystem in der derzeitigen Implementierung kaputt ist.
so gestatte bitte die Frage, warum mit einem kaput- ten System immer mehr reglementiert werden soll?
Nichts für ungut!
Peter M .