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Moin leeve Lüü!
Aber, aber. Ist es nicht schön, daß wir nicht einer Meinung/eines Wissens sind? Ich meine, sonst ergäbe die Liste nur wenig Sinn, nicht?
Wenn ich das hier richtig verstehe, ist es in dieser Liste trotz (aber eben nicht entgegen) [1] Ouzo Realnamen zu verwenden. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist auch üblich Leuten, die sich nicht eingelesen haben, darauf hinzuweisen welche Gepflogenheiten in einer Liste üblich sind. Sicherlich ist das nicht nett, aber wer schonmal eine Liste/Newsgroup/Forum administriert hat wird auch schonmal so eine Art Frust erlebt haben, wenn man zuviele Leute einnorden muß. Das, so finde ich, ist in dieser Gruppe sehr angenehm, in der höflich daran erinnert wird und darum gebeten wird. Aus de.comp.text.tex kenne ich ganz andere Töne. Diese mochte ich am Anfang nicht, kann ich mittlerweile aber nachvollziehen. Jemandem vielleicht scharf und scherzhaft zu antworten, er möge bei der Suche nach Hilfe/Antwort den Gepflogenheiten eines Netzkanals entgegenkommen finde ich in jedem Fall netter und konstruktiver als eben diesem "Neuling" einfach keine einzige Antwort aus eben diesem Grund zukommen zu lassen. Hier wieder der Vergleich zu de.comp.text.tex: Ich erfahre lieber warum mir keiner helfen konnte oder wollte, als das ich keine einzige Antwort bekomme, nicht?
Wenn rAf oder mIcU oder andere lustige Wortschöpfungen keinen Realnamen verwenden möchten werden wir sie wohl kaum daran hindern können, schließlich haben sie ja sogar Ihre Gründe genannt. Und es ist ja auch jedem selbst überlassen, ob er dann die Wertigkeiten der Eingaben korrigiert, wenn kein Realname vorliegt.
Grüße, Carsten
OT^2: Habe ich das richtig verstanden? Die Datenschützer haben sich mit Schäuble getroffen? Hm, ich hatte spontan das Bild, das sich die Gewerkschaft der Schweine beim Vorstand des Schlachthofs blicken läßt. Ohne jemandem zu Nahe treten zu wollen (Schwerpunkt Schlachthof, nicht Schweine).
***************************************************************** [1] Verfassung (hier: Grundgesetz Deutschlands)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html
Letzter Abruf: 4.9.2008; 7.13Uhr
Anmerkung: Insbesondere Artikel 5 *****************************************************************
Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.