Der Thread ist zwar seit einiger Zeit mehr oder weniger abgeschlossen, aber ich hab mich in der Zwischenzeit mal ein bißchen gekümmert, und will die Ergebnisse hier mal allen mitteilen ;-).
On Wed, Oct 25, 2000 at 08:27:57PM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Also mal systematisch (Vorteile+, Nachteile-): +Haftung nur noch bis zur Grenze der Vereinskasse (die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles ist zwar gering, aber je aktiver wir sind, umso wahrscheinlicher ist auch ein GAU)
Falls die Vereinskasse aufgebraucht wird, muß noch darauf geachtet werden, daß der Verein anschließend Konkurs anmeldet (sonst droht ein Verfahren wegen Konkursverschleppung), ansonsten dürfte einer anschließenden Neugründung nichts im Wege stehen.
+die "LUG" kann direkt als Vertragspartner angegeben werden (läuft bisher auch ganz gut über Heiko, leider ist er damit auch für alles verantwortlich) -wir brauchen eine Satzung (ist eigentlich nicht schwer, man muss nur "wir sind die LUG" in Beamtendeutsch umformulieren)
In der Satzung muß noch ein bißchen mehr drinstehen. Ich schreib hier mal das ganze Verfahren hin: 1. Gründungsversammlung Dabei wird im Wesentlichen die Satzung angenommen und ein (evtl. provisorischer) Vorstand bestimmt. Das ganze _muß_ protokolliert werden (Anwesenheitsliste, Tagesordnungspunkte etc.).
2. Satzung Die Satzung _muß_ enthalten: - Vereinszweck - Vereinsname - Vereinssitz - Rechtsform (d.h. es muß drinstehen "wir wollen ein e.V. sein") - eine Bestimmung, was Mitglieder machen müssen, um ein-/auszutreten - ob/ welche Beiträge erhoben werden - wie sich der Vorstand zusammensetzt - wie/ wann Mitgliederversammlungen einberufen werden (Minimum: 1/10 der Mitglieder will eine bzw. das Vereinsinteresse erfordert es)
die Satzung muß von mindestens 7 Leuten unterschrieben werden. Die Unterschriften werden dann vom Notar beglaubigt. Mit dem Protokoll von der Gründungsversammlung und der unterschriebenen Satzung rennen wir dann zum Amtsgericht und lassen uns dann eintragen. Wo ich schon beim Detail sind, wir brauchen - Antragstellung durch den Vorstand - notariell beglaubigte Unterschriften des Vorstands - das Protokoll der Gründungsversammlung - die Satzuing (Original+Kopie) - Verzeichnis der Gründungsmitglieder mit Unterschriften
Damit sind wir ein e.V. und nicht mehr haftungspflichtig.
Wenn wir zusätzlich noch steuerliche Vorteile haben wollen (a) keine Steuern zahlen (bis 60k DM Umsatz oder so) und b) Spenden von der Steuer abgesetzt werden sollen), müssen wir anschließend mit der Satzung zum Finanzamt und (nur mit der Satzung!!) nachweisen, daß wir ein gemeinnütziger Verein sind (sollte nicht allzuschwer sein, Flügelzüchtervereine etc. sind schließlich auch gemeinnützig :-))
-jährliche Mitgliederversammlung (genug LUG-Treffen gibt es ja) -protokollierte Vorstandstreffen (das beschränkt sich eigentlich auf eine Mail "alle Vorstände zum LUG-Treffen am xy kommen" und dort auf ein "Finanzen=ok, Planung=wie per Liste verabredet, X wird von Y organisiert und den Rest sehen wir später", das alles halt nur auf Papier festgehalten)
die Mitgliederversammlungen müssen auch protokolliert werden. Die Aufbewahrungsfristen betragen so um die 6 Jahre.
-aufwändige Eintragung (kann bitte mal jemand, der schon in einem eV ist, nachfragen wie teuer und aufwändig sowas ist? Danach suchen wir halt einen Sponsor.)
Also das Buch, das ich gerade lese, ist etwas älter (1998). Die Gebühren hier werden so aufgelistet: - Eintragung 100,- - Änderung der Satzung 50,- (falls das notwendig werden sollte) - Beglaubigung der Unterschriften: ab 25,- aufwärts - da wir die Satzung nochmal beim Notar überprüfen lassen sollten, kannst du hier nochmal ab 50,- aufwärts ansetzen
Laut dem Buch sind gemeinnützige Vereine zumindest von den Eintragungskosten in einigen Bundesländern befreit, also müßte man da mal konkret nachfragen.
Das war dann eigentlich das wesentliche. Gibt es eigentlich hinreichend Interesse (ich meine, 7 Leute müssen schon zusammenkommen ;-))?
Diskutiert das mal ein bißchen Ulf