Laut deutschen Verbraucherrecht ist soetwas nicht zulässig. Deswegen dürftest du vor jedem Gericht gewinnen. Die Frage it nur: Lohnt sich ein Gang vors Gericht wegen einem Stück Software?
Naja, wenn da Fenster'ln und noch einges anderes dabei ist, dann stellt das (laut Listenpreis) einen erheblichen Wert von mehren hundert Euro dar. Ob man nun jeden Zwist vor's Gericht zitieren muß, ist eine andere Frage. <phantasieren> Da sollten sich mal die Verbraucherschützer drum kümmer, das zwei Preise auf dem Schild landen. Einer für den planken Rechner und einer für die Weichware. </phantasieren>
Jens