Moin,
Vorlagen würde ich unter GPL stellen. GPL lässt auch Mehrfachlizensierung zu, du kannst als Rechtsinhaber also mit der Vorlage (ohne deren Zustimmung nicht mit den evtuellen Erweiterungen Anderer) später auch noch machen, was du willst.
Da bleibt dann trotzdem die Frage, ob dann andere diese Dokumentvorlage nutzen dürften ohne ihre Arbeit unter GPL stellen zu müssen.
afaik Nein. Es liegt die selbe Form der Nutzung vor, wie wenn jemand ein Bild mit Inkscape erstellt.
Es gibt im Urheberrecht (DE) Regelungen bezüglich werkspezifischer Ergebnisse. Wenn mit ausschließlich einem speziellen Tool (z.B. deine Vorlage) ein besonderes(*) Ergebnis (Ergebnis in diesem Sinne z.B. PDF-Datei) erzielt werden kann, kann dieses Ergebnis (wäre in deinem Fall z.B. die Dipl-Arbeit eines anderen, der deine Vorlage nutzt) automatisch unter die selben Bedingungen wie das Tool fallen. "Besonders" heißt hier: mit normalem Aufwand nicht mit anderen auf dem Markt befindlichen Programmen herstellbar.
Da der Aufwand, auch z.B. vernünftige Präsentationen mit z.B. MS Kraftpunkt zu erstellen, als normal gilt (im rechtlichen Sinne ;-) fällt eine Vorlage hierrunter nicht.
Mir ist kein Fall der angesprochenen Regelungen bekannt (kommt wohl nur recht selten vor). Disclaimer: alles afaik.
mfg, Fabian