On Sun, Feb 24, 2002 at 05:54:08PM +0100, Eric Schaefer wrote:
Ist das so?
In Dtl. ganz sicher. Woander wohl ähnlich aber eben nicht identisch.
Bedeutet Veröffentlichung in einer Newsgroup + Eintrag in Lutz'ens ewigem Logfile, daß es Gemeingut geworden ist? Wenn ja, dann ziehe ich meinen Antrag zurück und beantrage Einstellung des Verfahrens...
Auf Lutzens Logfile und News allein würde ich mich vielleicht nicht gerade verlassen. Du mußt es halt irgendie so groß an die Glocke hängen um ein paar Jahre später noch zeigen zu können, daß du die Idee schon eher veröffentlicht hast und jeder Zugang dazu hatte.
Lies mal http://www.patentgesetz.de/patg1.htm#p3 http://www.patentgesetz.de/kommentar/oeffentlich_zugaenglich.htm Da steht unten auch ein Beispiel. Die Anforderungen an die Veröffentlichung sind also recht gering.
In der Wissenschaft (Entdeckungen, nicht Erfindungen) zählt oft nur, wer etwas an der "richtigen" Stelle veröffentlicht hat (z.B. "Nature").
Wir zwei hatten das Thema mal wegen $VORFAHRE. Das wird durch US-Recht begründet sein. Die Spielregeln für "Wer darf sich Entdecker nennen" sind IMO noch anders als für "Wer bekommt ein Patent dafür". Manchmal gibts ganz offiiell 2 unabhängige Entdecker einer Sache. Bei Patenten ist das IMO nicht möglich.
Reinhard