Am Freitag, dem 22. Februar 2002 um 15:53:14, schrieb Reinhard Foerster:
Für den privaten,armen Schlucker würde es praktisch keine Chance auf Verlängerung geben.
Wenn er kein Geld mit dem Patent verdient, um die Gebühren zu bezahlen, dann entsteht ihm auch kein wirtschaftlicher Schaden, wenn der das Patent verliert. Die Idee mit der separaten Reifezeit ist aber wirklich nicht schlecht. Ein Punkt hatte ich noch vergessen.
Die Möglichkeit der Löschungsklage sollte nur in strittigen Fällen gebraucht werden. Sollte es eindeutige Fälle von unberechtigten Patenten geben (vom Beamten übersehene prior art z. B.) sollte die Öffentlichkeit das Patentamt darauf aufmerksam machen können und das Amt muss das Patent löschen. Auch das kann vielleicht manche Exzesse verhindern.
Außerdem sollte das ganze in ähnlicher Form für das Markenrecht etc. gelten.
Torsten