Am Sonntag, dem 05. November 2000 um 15:28:24, schrieb Ulf Lorenz:
Der Thread ist zwar seit einiger Zeit mehr oder weniger abgeschlossen, aber ich hab mich in der Zwischenzeit mal ein bisschen gekuemmert, und will die Ergebnisse hier mal allen mitteilen ;-).
Schoen, das sind mal ein paar konkrete Informationen.
Falls die Vereinskasse aufgebraucht wird, muss noch darauf geachtet werden, dass der Verein anschliessend Konkurs anmeldet (sonst droht ein Verfahren wegen Konkursverschleppung), ansonsten duerfte einer anschliessenden Neugruendung nichts im Wege stehen.
Die Gesamtvollstreckung muss natuerlich schon angemeldet werden, wenn die Zahlungsunfaehigkeit erreicht ist. In diesem Moment kann die Vereinskasse noch voll sein - das Geld ist dann eben verloren. Das Vertrauen in einen neugegruendeten Verein ist sicher gering, aber hoechstwahrscheinlich wird es nicht dazu kommen.
...[Satzung]...
Wir sollten die Satzung einigermassen flexibel halten, weil eine Satzungsaenderung auch immer etwas aufwaendig ist. Besser man macht eine, die alle Eventualitaeten der naechsten Jahre gleich abdeckt.
Fluegelzuechtervereine etc. sind schliesslich auch gemeinnuetzig :-))
Zuechten die Fluegel? ;-)
die Mitgliederversammlungen muessen auch protokolliert werden. Die Aufbewahrungsfristen betragen so um die 6 Jahre.
Ausserdem muessen sie ans Vereinsgericht mit Einladung usw. geschickt werden.
Diskutiert das mal ein bisschen
Es ist ja schon Mittwoch.
Torsten