Hallo Liste,
mir ist gerade folgendes untergekommen:
--- Melderegisterauskunft per Internet Dienstag, 29.07.2008
Sachsen richtet ein Kommunales Kernmelderegister (KKM) ein, dass ab dem 1. Oktober 2008 seinen Betrieb aufnehmen wird. Damit ergibt sich die Möglichkeit, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft abzufordern. Jeder Einwohner mit vollendetem 18. Lebensjahr hat das Recht, der Melderegisterauskunft mittels automatisiertem Abruf über das Internet (§32 Abs. 4 SächsMG) zu widersprechen.
Diesen Widerspruch können Sie im Sachgebiet Einwohnermeldewesen, Pestalozzistraße 8 einlegen. --- (Quelle: http://tinyurl.com/6x9h8e)
Ist sowas in Deutschland usus? Hat jeder Radebeuler auf der Liste schon widersprochen?
Entsetzt, Eric
Hi Eric,
hast Du nähere Informationen, wie eine solche Melderegisterauskunft im Detail funktionieren soll? Mit welchem Schlüssel sind dort welche Daten erhältlich? (Name, Geburtsdatum, Geburtsort ==> aktuelle Wohnanschrift??)
Grüße, Matthias
Eric-Alexander Schaefer schrieb:
Hallo Liste,
mir ist gerade folgendes untergekommen:
Melderegisterauskunft per Internet Dienstag, 29.07.2008
Sachsen richtet ein Kommunales Kernmelderegister (KKM) ein, dass ab dem
- Oktober 2008 seinen Betrieb aufnehmen wird. Damit ergibt sich die
Möglichkeit, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft abzufordern. Jeder Einwohner mit vollendetem 18. Lebensjahr hat das Recht, der Melderegisterauskunft mittels automatisiertem Abruf über das Internet (§32 Abs. 4 SächsMG) zu widersprechen.
Diesen Widerspruch können Sie im Sachgebiet Einwohnermeldewesen, Pestalozzistraße 8 einlegen.
(Quelle: http://tinyurl.com/6x9h8e)
Ist sowas in Deutschland usus? Hat jeder Radebeuler auf der Liste schon widersprochen?
Entsetzt, Eric
Lug-dd maillist - Lug-dd@mailman.schlittermann.de https://ssl.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd
On Fri, 15 Aug 2008 17:59:17 +0200 Matthias Petermann matthias.petermann@bsd-crew.de wrote:
Hi Eric,
hast Du nähere Informationen, wie eine solche Melderegisterauskunft im Detail funktionieren soll? Mit welchem Schlüssel sind dort welche Daten erhältlich? (Name, Geburtsdatum, Geburtsort ==> aktuelle Wohnanschrift??)
Das Sächsische Meldegesetz gibt es z.B. hier: http://brueggen-ra.de/pdf/MR_S%E4chsMG.pdf
In §32 findest Du das Gesuchte. Kurz: Ich kenne von einer Person Vor- und Familienname sowie zwei weitere erfasste Daten (z.B. Geburtsdatum und letzter Wohnort). Dann kann ich mir, sofern vorhanden, die restlichen Daten, was dann eigentlich nur noch die Anschrifte(en) und Doktorgrad sind, übermitteln lassen. Ging bisher auch schon entweder mit Gang zum Meldeamt oder über entsprechende Firmen, die Dir die Arbeit und Zeit abgenommen haben. Beispiel hier: http://www.andreas-loeb.de/ (soll keine Werbung sein, auch wenn ich ihn persönlich kenne).
Was mir bei solch einer elektronischen Abfrage Sorgen bereitet ist doch folgendes: Früher Gang zum Meldeamt und gegen kleine Gebühr Auskunft. In der Regel gingen nur die regulären Daten rüber, mit etwas Beziehung auch mal eine Info mehr. Es war aber unmöglich mal schnell am Tresen 17.000 Datensätze zu bekommen. Zentrale Speicherung und Zugriff über Internet - _da_ habe ich Bauchkribbeln. Ein kleiner Fehler im System und _alle_ Meldedaten liegen mit einem Mal frei zugängig im Netz?! Das will ich nicht.
Gruß, Folke
Eric-Alexander Schaefer eric@gixgax.de wrote:
Damit ergibt sich die Möglichkeit, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft abzufordern.
Was ist daran verkehrt? Ist deutlich bequemer, spart Wartezeit im Vorzimmer der Amtsstuben, verringert potenzielle Datenfehler durch falsches Abschreiben von Namen etc. Welcher Datenübertragungsweg (hingehen & mündlich oder via Internet) für Verwaltungsvorgänge gewählt wird ist doch egal. In puncto Komfort und Korrektheit der Datenübernahme schätze ich persönlich die Umstellung von Papier auf Digital in der Verwaltung sehr. Und der eine oder andere "triviale" Verwaltungsvorgang kann damit wohl komplett durch Computer erledigt werden, wodurch die Verwaltung schneller und kostengünstiger arbeiten kann.
Unangemessen wäre lediglich, wenn man kein berechtigtes Interesse an einer Meldeauskufnt mehr nachweisen müsste. Dass diese Regelung geändert werden soll steht dort aber nicht.
Viele Grüße Fabian
Fabian Hänsel schrieb:
Unangemessen wäre lediglich, wenn man kein berechtigtes Interesse an einer Meldeauskufnt mehr nachweisen müsste. Dass diese Regelung geändert werden soll steht dort aber nicht.
Außerdem ist "berechtigtes Interesse" sehr fragwürdig. Ein Privatunternehmen wie die GEZ hat mMn kein berechtigtes Interesse und bekommt trotzdem Zugriff auf Meldedaten.
Außerdem sehe ich die elektronische Fernabfragemöglichkeit generell kritisch. Nicht umsonst haben wir ein dezentrales Meldesystem. Wenn andere Ämter nun ein "berechtigtes Interesse" haben, dann ist es ein leichtes die Abfragen zu automatisieren und Herr W.S. muß in Berlin nur noch einen Namen und ein paar Daten zur Einengung in seine Suchmaske eingeben und schon weiß er wo Herr F. Hänsel, der ein "langhaariges Anarchistenbetriebssystem" benutzt und somit verdächtig ist, wohnt. Obwohl... Wenn wir 2011 sowieso unsere eindeutige Steuer-ID auf die Stirn tätowiert bekommen, ist das dann auch egal...
Eric
Eric-Alexander Schaefer eric@gixgax.de wrote:
Fabian Hänsel schrieb:
Unangemessen wäre lediglich, wenn man kein berechtigtes Interesse an einer Meldeauskufnt mehr nachweisen müsste. Dass diese Regelung geändert werden soll steht dort aber nicht.
Außerdem ist "berechtigtes Interesse" sehr fragwürdig. Ein Privatunternehmen wie die GEZ hat mMn kein berechtigtes Interesse und bekommt trotzdem Zugriff auf Meldedaten.
Beispielfall: Kunde X hat seine Waren bestellt, aber nicht bezahlt. Außerdem ist er verzogen. Hier gibt es doch ein sehr handfestes und berechtigtes Interesse an einer Meldeauskunft. (ähnliche Fälle sind z.B. rund um Unterhalt "üblich")
Es gibt da kein "richtig" oder "falsch". Da gibt es unterschiedliche Interessen unterschiedlicher Beteiligter, die abgewogen werden müssen.
(am Rande: die GEZ ist kein Privatunternehmen)
Außerdem sehe ich die elektronische Fernabfragemöglichkeit generell kritisch. Nicht umsonst haben wir ein dezentrales Meldesystem. Wenn
Natürlich bergen einfach kopierbare Datensammlungen Risiken. Aber schwer bearbeitbare führen eben oftmals zu Ineffizienz.
andere Ämter nun ein "berechtigtes Interesse" haben, dann ist es ein leichtes die Abfragen zu automatisieren und Herr W.S. muß in Berlin nur noch einen Namen und ein paar Daten zur Einengung in seine Suchmaske eingeben und schon weiß er wo Herr F. Hänsel, der ein
[...]
ist, wohnt. Obwohl...
Das kann er auch heute schon machen. Dauert nur etwas länger. Macht er übrigens auch zwecks polizeilicher Ermittlungen regelmäßig. Die unterstellte Variante, "der Staat" könnte sowas intensiv nutzen, wenn "er" sich bedroht fühle, ist dahingehend für mich wenig einsichtig, als dass "er" das schon heute tun kann und tun wird, wenn eine Bedrohungslage vorliegt. Dafür braucht "er" kein zentrales IT-System.
Auch ich finde v.a. die Ausweitung der VDS auf Anwälte, Journalisten usw. nicht gut, halte gerade das für gefährlich für jene Demokratie, die diese Regelungen eigentlich schützen sollten ("wird vor Schutz erdrückt"). Aber da ist nicht der Bürger Wolfgang Schäuble schuld. Denn allein kann er so ziemlich nichts erreichen. Umsetzen kann er diese Pläne erst durch die Zustimmung seiner Partei und diese dies wiederum nur durch die Zustimmung von Millionen Wählern, die die CDU/CSU gewählt haben. Und gegen ein Menschenrecht verstößt diese VDS (leider!?) auch nicht. Ergo: legitimiert.
Es ist (abgesehen von der Personalisierung auf Schäuble) auch wenig nett, diesem Staat immer die negativ-möglichste Motivation zu unterstellen. Denn dafür, dass er so "böse" sein soll macht er ziemlich viele Sachen recht gut. Klar kann man sich dieses oder jenes noch "besser"/anders wünschen oder Risikoabwägungen vermissen (gerade bei technischen Sachen, die nicht jeder auf Anhieb begreift). Auch besteht die Leitung des Staates aus Bürgern wie dir und mir.
Wir leben in einer Demokratie - wählt eine Partei (oder engagiert euch sogar für diese), die Bürgerrechte über imaginäre Sicherheit vor Terrorismus stellt. (und wenn 85% der Bundesbürger was anderes wählen/wollen gebt bitte nicht den Politikern die Schuld, die auch das andere machen).
In so einem Staat (der aus Menschen besteht) passieren naturgemäß Fehler. Die Demokratie ist nicht so praktisch, weil da keine geschenen würden, sondern weil die Chance, dass sie entdeckt und aufgearbeitet werden relativ hoch ist.
Die Demokratie ist nur die zweibeste Regierungsform, aber bis wir die erste gefunden haben müssen wir uns wohl auch mit diesen "Unzulänglichkeiten" begnügen.
Wenn wir 2011 sowieso unsere eindeutige Steuer-ID auf die Stirn tätowiert bekommen, ist das dann auch egal...
Die hatte ich doch vorgestern schon im Briefkasten? Name, Geburtsort und -datum sind auch bundeseinheitlich eindeutig. Wenn man (den dazu nötigen Aufwand treiben) will kann man das auf dieser Basis auch heute schon weitreichend bundeseinheitlich machen.
Soweit meine Meinung einfach nur als Anregung, ich möchte nicht via Liste eine komplette Staatsphilosophie durchdiskutieren - vielleicht kann man ja mal auf einem Lug-Treffen dazu zumindest ansetzen, wenn der Wunsch besteht ;-)
Viele Grüße Fabian
Fabian Hänsel schrieb:
Beispielfall: Kunde X hat seine Waren bestellt, aber nicht bezahlt. Außerdem ist er verzogen. Hier gibt es doch ein sehr handfestes und berechtigtes Interesse an einer Meldeauskunft. (ähnliche Fälle sind z.B. rund um Unterhalt "üblich")
Es gibt da kein "richtig" oder "falsch". Da gibt es unterschiedliche Interessen unterschiedlicher Beteiligter, die abgewogen werden müssen.
Das muß man aber erstmal nachweisen.
(am Rande: die GEZ ist kein Privatunternehmen)
Jedenfalls ist sie keine Behörde.
Es ist (abgesehen von der Personalisierung auf Schäuble) auch wenig nett, diesem Staat immer die negativ-möglichste Motivation zu unterstellen. Denn dafür, dass er so "böse" sein soll macht er ziemlich viele Sachen recht gut. Klar kann man sich dieses oder jenes noch "besser"/anders wünschen oder Risikoabwägungen vermissen (gerade bei technischen Sachen, die nicht jeder auf Anhieb begreift). Auch besteht die Leitung des Staates aus Bürgern wie dir und mir.
Es geht dabei nie darum, einer akuellen Regierung böses zu unterstellen, aber weißt Du ob nicht irgendwann eine weniger wohlwollende ans Ruder kommt?
Eric
Am Freitag, 15. August 2008 schrieb Fabian Hänsel:
Unangemessen wäre lediglich, wenn man kein berechtigtes Interesse an einer Meldeauskufnt mehr nachweisen müsste. Dass diese Regelung
Mußte man für die einfache Melderegisterauskunft noch nie. Vergleiche § 32 und § 32a SächsMG
cu Frank
Frank Hentschel mailtohentschel@gmx.de wrote:
Am Freitag, 15. August 2008 schrieb Fabian Hänsel:
Unangemessen wäre lediglich, wenn man kein berechtigtes Interesse an einer Meldeauskufnt mehr nachweisen müsste. Dass diese Regelung
Mußte man für die einfache Melderegisterauskunft noch nie. Vergleiche § 32 und § 32a SächsMG
Tatsächlich. Zur Einholung einer einfachen Meldeauskunft (Schuldner aufspüren, der ein in Auftrag gegebenes Werk nicht bezahlte und umzog) wollten sie von mir im Einwohnermeldeamt noch einen (simplen) Nachweis haben.
Viele Grüße Fabian
lug-dd@mailman.schlittermann.de