Hallo,
Da ich mich grade viel mit dem testen von Quellcode beschäftige und richtig spass daran habe wollte ich mal fragen wie ihr das seht? Welche Sprachen testet ihr mit welchen Frameworks ? (Java,Python ... ist eigentlich klar) Mich interessieren grade C/C++,Bash,Perl, Assembler (kann man das testen?). Und die Frameworks halt, lese grade das Tutorial von Check http://check.sourceforge.net/ zum testen von C-Code hat damit vllt. jmd. Erfahrung?
Gruß Basti
Am 27. Februar 2012 15:23 schrieb Sebastian Oeste oeste.sebastian@googlemail.com:
Mich interessieren grade C/C++,Bash,Perl, Assembler (kann man das testen?).
Mit C++ habe ich gute Erfahrungen mit CppUnitLite von Michael Feathers gemacht. Das ist quasi ein Minimal-Testframework, welches man sich leicht an die eigenen Vorlieben anpassen kann. Ansonsten habe ich nur gutes über googletest (http://code.google.com/p/googletest/) gehört, habe es aber selbst nie eingesetzt.
Prozedurale Sprachen wie C zu testen ist generell etwas aufwändiger, da die ganzen OO-Mechanismen zur Ersetzung von Komponenten wegfallen. Man muß sich statt dessen mit dem Präprozessor und Linker-Tricks behelfen, was u.U. recht aufwändig sein kann. Als Framework kommt für C z.B. CUnit in Frage, welches recht brauchbar sein soll (habe ich aber selbst nie benutzt).
Es gibt eine umfangreiche Liste mit Testframeworks für alle möglichen Platformen und Sprachen unter http://www.xprogramming.com/software
Viele Grüße Eric
2012/3/2 Eric Schaefer eric@gixgax.de:
Prozedurale Sprachen wie C zu testen ist generell etwas aufwändiger,
Ich habe in einem kleinen Projekt mal Check (http://check.sf.net) ausprobiert und fand es ganz schön. Habe leider kaum Erfahrung mit anderen Unit-Test-Frameworks und kann deshalb nicht vergleichen, aber eine Anguckempfehlung ist definitiv ausgesprochen.
Gruß Stefan
Welches Recht gilt wo und was ist die Praxis dazu ?
im Netz finde ich :
-------------------------- Grundsätzlich gilt gemäß EU-e-commerce-Richtlinie: Das Dienste-Angebot unterliegt dem Recht desjenigen Mitgliedsstaates, in dem der Anbieter niedergelassen ist ( Herkunftsland-Prinzip ), es kann nach den Vorschriften des Bestimmungslands beurteilt werden, wenn das Diensteangebot auf dieses Land ausgerichtet ist ( Bestimmungsland-Prinzip )
Ein in Belgien ansässiger Diensteanbieter, der über einen Server in den USA unter einer in Australien registrierten Domain mit einem in Italien ansässigen Verbraucher syrischer Nationalität in tschechischer Sprache einen Vertrag schließt, könnte mit dem Verbraucher vereinbaren, daß der Vertrag schwedischem Recht unterliegen soll.
Dann unterliegt das Diensteangebot belgischem (Wettbewerbs-)Recht ( = Ort der Anbieter-Ansässigkeit ). Auf den Vertrag wäre das gewählte schwedische Recht anwendbar. ( Ohne Rechtswahl wäre auf den Vertrag vermutlich das Recht des Landes anwendbar, auf welches das Diensteangebot ausgerichtet ist ( jedenfalls wenn der Verbraucher/Kunde dort auch ansässig wäre)). ABER: die Rechtswahl könnte nicht dazu führen, daß dem in Italien ansässigen Verbraucher die in Italien geltenden Verbraucherschutzvorschriften entzogen würden. Wenn das Diensteangebot als auf Tschechien ausgerichtet anzusehen wäre, würde es tschechischem Wettbewerbsrecht unterfallen.
--------------------------------
puhhhh... ein globales Internet und der Versuch das mit nationalen
Rechtssystemen zu regeln
Nun ich plane eine Blacklist für schwarze Schafe die bei Handwerkern negativ aufgefallen sind. Da könnte es mit den deutschen Datenschutzbestimmungen schon eng werden und ich frage mich ob ich gleich mit .ru domain und rusischer Fimenadresse starten sollte.
Selbst wenn das " Diensteangebot " auf Deutschland ausgerichtet ist was würde denn passieren ? Würde man meine IP sperren ? Facbook darf ja auch weiter machen auch wenn das nach deutschen Gesetzen nicht gehen würde.
Hat jemand eine Quelle wo ich mich weiter belesen kann ? Kennt jemand eine Juristen der in diesen Themen unterwegs ist ?
( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000L0031:DE:NO... ist mir zu unübersichtlich )
Gruß Joe
Hallo Joe,
Nun ich plane eine Blacklist für schwarze Schafe die bei Handwerkern negativ aufgefallen sind. Da könnte es mit den deutschen Datenschutzbestimmungen schon eng werden und ich frage mich ob ich gleich mit .ru domain und rusischer Fimenadresse starten sollte.
diese Frage war ganz schwer offtopic für eine Linux-Liste. Bitte solche Mails mit "OT" oder "Offtopic" im Betreff kennzeichnen.
Ausserdem würde ich Dich bitten bei neuen Themen auch eine neue Mail anzufangen - also nicht "Reply" oder "Antworten" klicken, sondern neue Mail und nur die Mailadresse rüberkopieren.
Was erschwerend hinzukommt: die Frage war, so wie Du sie gestellt hast, in ihrer juristischen Komplexität kaum noch zu übertreffen - ich glaube nicht dass selbst ein Spezialfachanwalt sofort eine gute Antwort parat hätte. Ganz zu schweigen von einer Liste voller juristischer Laien.
Disclaimer: ich bin auch juristischer Laie! D.h. ich kann und darf Dir keinen Rechtsrat geben.
Hier also eine vollkommen laienhafte und vollkommen rechtsratsfreie Erwiderung (Antwort kann man es nicht nennen): geh' einfach immer davon aus, dass die für Dich schlimmstmögliche Kombination aus nationalem und internationalem Recht gilt und dass Gerichte mit etwas Aufwand alles beschlagnahmen lassen können, was nicht im Marianegraben versenkt wurde (in dem Fall beschränken sie sich auf eine Bestrafung wegen illegaler Tiefseebeweisvernichtung).
Wenn Du eine sinnvollere Antwort haben willst nimm ein paar Hunderter in die Hand, sei spezifischer und frage einen Anwalt, der sich mit dem speziellen Rechtsgebiet auskennt, ich kann z.B. folgende Gebiete erkennen: Datenschutzrecht (pers. Daten von Nutzern und "Zielen"), Haftungsrecht (Haftung f. falsche/richtige Aussagen), Publikationsrecht (es klang nach redaktioneller Arbeit), Strafrecht (Verleumdung, falsche Tatsachenbehauptung, etc.), Wettbewerbsrecht (irgendwas vom UWG ist bestimmt betroffen), Europarecht (es ist in der EU abrufbar), internationales Recht (weltweit abrufbar).
Es gibt bestimmt Möglichkeiten das so zu gestalten dass es unwahrscheinlich ist dass jemand gegen Dich gewinnt - aber wie das kann nur ein guter Anwalt sagen. Ich halte es aber auch für unwahrscheinlich dass Du dauerhaft ohne juristischen Ärger wegkommst.
Mal vom juristischen abgesehen: hast Du die Erfahrung um einen Server zu administrieren, der immer wieder Angriffen ausgesetzt ist? Ein Forum zu moderieren das immer wieder von 95% Trollen heimgesucht wird? Die Expertise, um zu erkennen ob es ein wirkliches Problem gibt oder ob der "Kunde" sich das nur einbildet? Und hast Du das Geld Dich gegen juristische Angriffe zu wehren?
Genau diese Abenteuer warten auf den Betreiber eines solchen Dienstes. Verstehe mich bitte nicht falsch: ich will Dir Dein Vorhaben nicht ausreden, aber bitte sei Dir im Klaren was Dich erwartet!
Konrad
hallo Konrad
den offtopic hinweis nehme ich an - ok stimmt
auch die Fragestellung etwas unglücklich. Das das ohne Anwalt nicht geht ist klar auch Kosten sind dafür Kalkuliert.
Dennoch ist meine Erfahrung in anderen Gebieten das oft einen Unterschied gibt zwischen wie es theoretisch sein sollte und wie es praxtisch läuft und gehandhabt wird. ( wieviel Prozent der Windoof juser haben noch mal eine gültige Lizenz .... )
Deswegen war mein Anliegen weniger ne Rechtsberatung das wehre naiv plus etwas dreist. Eher die Frage nach Erfahrungen in dem Bereich und auch die Frage ob jemand einen guten Anwalt kennt in dem Bereich.
Wir sind nicht ganz die ersten die sowas machen es gibt ähnliche Projekte mit anderer Ausrichtung, d.h. das Juristische Gebiet ist kein völliges Neuland, das würden wir in der Tat nicht lange durchhalten.
Es geht auch nicht darum sich mit illegalen Inhalten in Asien zu verstecken. Dennoch könnte die Standortwahl von strategischen Überlegungen her nicht uninteressant sein.
Dank für deine ausfühliche Antwort & Gruß Joe
Hallo Sebastian,
so Unit Tests kannst Du damit nicht machen, aber IBM Rational Robot finde ich gut. Oracle Forms, .NET, html, Java... Bye, Jana
lug-dd@mailman.schlittermann.de