Moin,
die Spasten von irgend einer beschissenen Kanzeil wollen mir ein Haufen Geld und eine Unterlassungserklärung abzocken. Natürlich hab ich weder die dämlichen Romänischen Pornos heruntergeladen noch war mein WLan offen (WPA2-PSK).
Was mich zu der Frage führt welche "Beweise" können diese Spinner wirklich haben?
Nehmen wir mal an, die haben 1 IP Paket das von meiner Adresse abgeschickt/weitergeleitet/was auch immer wurde. Dann haben sie 65535 bytes Daten. Abzüglich der Kopfdaten im kleinsten Fall (20bytes) sind 65515 bytes Daten übrig. (im schlechtesten Fall 60byte header, 65475bytes).
Also: 65515bytes..davon gehen nochmal 6bytes header fürs ed2k drauf. Danach kommen TagMessages die allerdings eine variable Länge haben können. Ich geh also davon aus das das sie kürzest möglich gehalten werden um möglichst viel "Beweismaterial" zu sammeln. (Oder was hätte mein angeblicher client gesendet?)
Bleiben 65509bytes die komprimiertes Beweismaterial enthalten können. Die Frage die sich also anschließt, kann man aus dieser Datenmenge einen stichhaltigen Beweis ableiten?
Da ich nicht in der Lage bin einen mathematischen Beweis aufzustellen hab ich einen empirischen bemüht. Raus kam das eine MP4 Datei mit 640x480 Bildpunkten und mp4a-Audio (ohne Ton) und maximalster ZipKomression (7z) in 65509bytes etwa 6 Einzelbilder unter bekommt. Sprich den Bruchteil einer Sekunde. Der wenn nicht auch zufällig grade ein GOPFrame oder andres Vollbild vorhanden war kaum auswertfähig sein kann.
Man könnte jetzt weiterhin spekulieren, in einem rumänischen Porno wird warscheinlich in einem hohen Prozentsatz der Zeit nur menschliche Haut in Nahaufnahme zu sehen sein, wie sie millonenfach auch in anderen "Produktionen" zu finden sein wird. Ob sich damit ein stichhaltiger Beweis ableiten lässt ist mehr als fraglich. Dagegen spricht, dass sie auch mehr als nur ein Paket von "mir" haben könnten. Das diese zusammen jedoch eine Abfolge von Bildern ergeben die eindeutig den Film identifizieren ist auch mehr als fraglich, da ich diesen ja nie herunter geladen hab. Die Möchtegernjusristen könnten sich auch auf das vorhandensein eines bestimmten Hashes als Fingerabdruckbeweis ihres Materials in den Datenpaketen zurückziehen. Da müsste man jetzt mal ausrechnen wieviel Datenpakete es benötigt um ein 2tes mal diesen hash zufällig zu erzeugen. Aber in Zeiten von Datenflatrates und täglichem Videostreaming wird es bei mir sicherlich nicht unmöglich sein das dieser "eindeutige Fingerabdruck" nicht wirklich so eindeutig ist wie die es wohl gern hätten.
Kennt sich eigentlich jemand hier aus ob schonmal versucht wurde diesen ***** die technische Grundlage ihrer Argumentation zu entziehen? Um wirklich kräftige Gegenbeweise vorzulegen müsste man Beweiseinsicht haben.
Im Moment hab ich die zweite Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von ca 3.5k€ erhalten. Nach meinem Wissen nach noch kein Grund überhaupt irgendeine Handlung vorzunehmen. Sobald aber die erste Mahnung hier ins Haus flattert bin ich gezwungen zu handeln. Dann will ich den Kampf mit diesem kranken System aufnehmen. Und sammel daher schonmal Infos und Ansätze.
beste Grüße, Rob
PS: Sorry, ich musste mich einfach mal abreagieren. Am liebsten würde ich die Pisser verklagen, das ich wegen denen nen halben Herzinfarkt bekomme.
Hej!
Vorweg: Dies ist eine öffentlich archivierte Liste. Beleidigungen sind strafbar.
2011-03-15 20:11, Robert skrev:
Was mich zu der Frage führt welche "Beweise" können diese [Herren] wirklich haben?
Es gibt eine handvoll (?) Softwareprodukte, die Tauschbörsen überwachen. Üblicherweise sieht das ca. folgendermaßen aus: Studenten sitzen vor einem PC und haben eine Liste, welche Titel zu überwachen sind. Sie suchen diese und fangen an, diese herunterzuladen. Anhand der ersten heruntergeladenen Fragmente (sagen wir mal im 1-MB-Bereich) wird festgestellt, dass es sich tatsächlich um den gesuchten Inhalt=Titel handelt.
Juristisch angreifbar ist wohl (1) arbeiten besagten Studenten fehlerfrei? (2) arbeitet die SW fehlerfrei? (3) stimmt die IP-Zuordnung? (4) hat jemand anders an deinem Rechner gesessen?
Daneben ist nicht das Herunterladen strafbar, sondern das Verbreiten. Du hast von EDonkey2000 geschrieben, bei dem ist das ja meines Wissens nach effektiv das selbe, weil sobald du ein Fragment hast, selbiges weiterverbreitet wird.
Du solltest einen Anwalt beauftragen. Der wird dir auch sagen, dass es sich von selbst verbietet, irgendwo öffentlich (und auch noch archiviert!) deinen Fall zu erörtern.
Welche Beweise konkret vorliegen erfährst du, sobald besagter Anwalt nach Verfahrenseröffnung Akteneinsicht erhält.
Im Moment hab ich die zweite Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von ca 3.5k€ erhalten.
D.h. du hast die erste ignoriert. Das bringt dir überhaupt nichts, erhöht allenfalls deine Kosten.
Abmahnungen sind ein Angebot zur Güte der Gegenseite. Sofern du der Abmahnung nicht entsprichst, wird die Gegenseite üblicherweise ein Verfahren einleiten, das teurer wird.
Nach meinem Wissen nach noch kein Grund überhaupt irgendeine Handlung vorzunehmen. Sobald aber die erste Mahnung hier ins Haus flattert bin ich gezwungen zu handeln.
Nein, gezwungen zu handeln bist du, sobald gerichtlich Klage erhoben worden ist. Abmahnungen spielen sich zwischen dir und dem Klagenden ab, mit Gerichten hat das nichts zu tun. Abmahnungen sind ein Vorschlag. Vorschläge sind selbstverständlich nicht vollstreckbar.
Zuguterletzt: Google mal die Kanzlei und den Titel. Du wirst sehen, ob besagte Kanzlei massenhaft *und* absichtlich fehlerhaft abmahnt (das ist dann kriminell) oder ob die Ansprüche üblicherweise berechtigt sind.
Beste Grüße Fabian
Hi,
Danke für die Infos mit den Studenten! :) Wie ich jedoch schon schrieb, kann ich keine 1MB Stücke runter/hochgeladen haben, da weder ein Client in meinem Netz lief noch ich ein offenes WLan hatte.
Fabian Hänsel schrieb:
Juristisch angreifbar ist wohl (1) arbeiten besagten Studenten fehlerfrei? (2) arbeitet die SW fehlerfrei? (3) stimmt die IP-Zuordnung?
lt. meines Wissens kann eine IP mehrmals am Tag ihren physikalischen "Endpunkt" wechseln. Die Abmahntrolle rennen dann mit dieser IP und einer Uhrzeit zum Provider, der dazu uU dann mehrere Namen für einen Zeitraum nennen kann.
(4) hat jemand anders an deinem Rechner gesessen?
Nein, alles gecheckt.
Daneben ist nicht das Herunterladen strafbar, sondern das Verbreiten. Du hast von EDonkey2000 geschrieben, bei dem ist das ja meines Wissens nach effektiv das selbe, weil sobald du ein Fragment hast, selbiges weiterverbreitet wird.
Ack. Das lustige, und ich hoffe auch juristisch für mich nochzusätzlich verwertbar ist das mir eine "gewerbliche Nutzung" des Materials vorgeworfen wird. Was fast noch größerer Hohn ist als die ganze Abmahnung.
Du solltest einen Anwalt beauftragen. Der wird dir auch sagen, dass es sich von selbst verbietet, irgendwo öffentlich (und auch noch archiviert!) deinen Fall zu erörtern.
Weil?
PS: Bin jetzt wieder etwas schlauer: http://www.dr-wachs.de/index.html http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/eBook%20Wegweiser-Abmahnung.pdf
Ich muss jetzt erstmal eine modUE erarbeiten lassen. Dazu werd ich erstmal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. Um ein Gerichtsverfahren zu verhindern.
Aber das wollte ich hier eigentlich nicht besprechen. Viel wichtiger ist mir zu erfahren welche Arten von Daten die Grundlage ihres Handelns sein könnten. Ich gehe immernoch davon aus das kein einziges "illegales" Datenpaket von meinem Anschluss ausging oder reinkam.
Beste Grüße Fabian
bester Grüße zurück. Rob
Hi,
in den letzten c't ("letzten" kann dabei 2 Monde umfassen) stand immer mal was dazu drin, vor allem, wie fehlerhaft oder schlampig gelegentlich die Herausgabe oder Ermittlung der IP-zugehörigen Inhaberdaten dabei ist könnte Dich interessieren. Schau also mal bei heise.de vorbei. "Im Zweifel für den Angeklagten" heißt es zwar nicht immer zu Recht im Volksmund, deren Beweis deiner Schuld musst aber schon Du widerlegen - vielleicht mit einer zweiten Anfrage nach den Inhaberdaten zum fraglichen Zeitpunkt, hoffentlich liefert das ein anderes Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards Ronny Seffner
----- Ursprüngliche Mail ----
Von: Ronny Seffner ronny@seffner.de An: Linux-User-Group Dresden lug-dd@mailman.schlittermann.de Gesendet: Mittwoch, den 16. März 2011, 8:43:55 Uhr Betreff: AW: IP Pakete und Abmahnungen
Hi,
in den letzten c't ("letzten" kann dabei 2 Monde umfassen) stand immer mal was dazu drin, vor allem, wie fehlerhaft oder schlampig gelegentlich die Herausgabe oder Ermittlung der IP-zugehörigen Inhaberdaten dabei ist könnte Dich interessieren. Schau also mal bei heise.de vorbei. "Im Zweifel für den Angeklagten" heißt es zwar nicht immer zu Recht im Volksmund, deren Beweis deiner Schuld musst aber schon Du widerlegen - vielleicht mit einer zweiten Anfrage nach den Inhaberdaten zum fraglichen Zeitpunkt, hoffentlich liefert das ein anderes Ergebnis.
ich kann mich auch an den artikel erinnern und fand es schon erschreckend, weil die richter gern annehmen das der kläger das alles richtig macht selbst wenn man mit log und sonstigen beweisen kommt wird das nicht echt akzeptiert, wahrscheinlich weil es die richter nicht verstehen
also ich fand das schon richtung hexenanklage gehen,
andreas
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards Ronny Seffner -- Ronny Seffner | Alter Viehweg 1 | 01665 Triebischtal
www.seffner.de | ronny@seffner.de | +49 35245 72950
Lug-dd maillist - Lug-dd@mailman.schlittermann.de https://ssl.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd
Hej!
Vorab: Beleidigungen von nicht benannten Personen sind tatsächlich nicht strafbar. Zum einen solltest du dir aber vor Augen halten, dass eine Identifikation durch eine kleine Nebeninformation vielleicht irgendwann möglich wird, zum anderen dass ich (und sicher auch viele weiter geneigte Leser) sich - bei allem Verständnis für deinen Unmut - über eine gepflegte Listenkultur freuen, in der sowas zu unterlassen ist.
2011-03-16 08:28, streber skrev:
Wie ich jedoch schon schrieb, kann ich keine 1MB Stücke runter/hochgeladen haben, da weder ein Client in meinem Netz lief noch ich ein offenes WLan hatte.
Von einigen weniger Scams abgesehen (da stehen dann auch keine existierenden Kanzleien dahinter) macht sowas aber keiner ohne Anlass. Menschen machen unvermeidlicherweise Fehler, jedoch nicht ständig. Irgendwas wird es da mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben haben (Tor-Exit-Node, Virus, ...).
(3) stimmt die IP-Zuordnung?
lt. meines Wissens kann eine IP mehrmals am Tag ihren physikalischen "Endpunkt" wechseln. Die Abmahntrolle rennen dann mit dieser IP und einer Uhrzeit zum Provider, der dazu uU dann mehrere Namen für einen Zeitraum nennen kann.
Ja. Genauigkeit + Technik siehe c't-Artikel (andere Antwort).
Das lustige, und ich hoffe auch juristisch für mich nochzusätzlich verwertbar ist das mir eine "gewerbliche Nutzung" des Materials vorgeworfen wird. Was fast noch größerer Hohn ist als die ganze Abmahnung.
Ohne "gewerbliches Ausmaß" wäre die Verfolgung in der von dir geschilderten Weise nicht möglich. Das wird von der Gegenseite erstmal behauptet. "Gewerbliche Nutzung" ist *nicht* identisch mit 'jemand gibt dir Geld für den Film'. Details siehe Anwalt.
Du solltest einen Anwalt beauftragen. Der wird dir auch sagen, dass es sich von selbst verbietet, irgendwo öffentlich (und auch noch archiviert!) deinen Fall zu erörtern.
Weil?
Du hast das Recht, keine Aussage zu machen. Hier unterlässt du die Nutzung eines (oftmals durchaus schlagkräftigen) Rechts, indem du Aussagen machst, auf die du später festgenagelt werden kannst. Und juristisch kann man jede Kleinigkeit aufblasen.
Viel wichtiger ist mir zu erfahren welche Arten von Daten die Grundlage ihres Handelns sein könnten. Ich gehe immernoch davon aus das kein
Das erfährst du aber üblicherweise nicht, wenn du nicht ein Verfahren vor Gericht eröffnest.
Ich muss jetzt erstmal eine modUE erarbeiten lassen. Dazu werd ich erstmal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. Um ein Gerichtsverfahren zu verhindern.
Verbraucherzentrale ist eine gute Idee, wenn du auf einen Anwalt verzichten willst.
Im Übrigen macht es nur selten Sinn, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wenn du die Rechtmäßigkeit des Vorwurfes anzweifelst (dass du diese für gegeben hälst, bestätigst du ja gerade mit Abgabe der Erklärung). Details sind vom Einzelfall (und ggf. ein stückweit vom Würfelglück vor Gericht) abhängig und sollten von jemandem, der da Ahnung hat (aka Rechtsanwalt oder zulässige Beratungsstelle) erörtert werden.
Beste Grüße Fabian
Auf alle Fälle nen Anwalt nehmen, schon wegen einer _modifizierte_ Unterlassungserklärung! Diese die Du hier unterschreiben sollst - ob begründet oder unbegründet ist erstmal egal - ist 30 Jahre gültig auch wenn sich irgendwelche Gesetze ändern sollten.
Gruß Tilo, der noch ni so ein Schreiben bekommen hat
Moin,
Tilo Wetzel schrieb:
Auf alle Fälle nen Anwalt nehmen, schon wegen einer _modifizierte_ Unterlassungserklärung!
Auf keinen Fall werf ich den Pennern irgendwelches Geld in den Rachen. Mitlerweile ist ein Subwirtschaftzweik unterhalb der "Abmahnwirtschaft" entstanden der mit Abmahnverteidigungswirtschaft bezeichnet werden kann. Und ob ich Penner A 3000€ bezahle (bei den Kosten handelt es sich nur um die Forderung des "Rechteinhabers" die Kanzleikosten kommen nochmal oben drauf) oder "nur" 250€ um einen Penner B, den Gegenanwalt, zu bezalen ist mir völlig schnuppe. Auch wenn die Verhältnissmässigkeit vortäuscht das es sich um ein gutes "Geschäft" handelt, gilt es dieses Abzulehnen, denn Ich bin unschuldig! Ich bezahle keinen einzigen Cent. Ich fordere mein Recht ein. Unschuldig einer Tat bezichtigt zu werden ist Verleumdung.
Die Verbrauchzentrale Sachsen oder Thüringen erstellen übrigens auch modifizierte Unterlassungserklärungen. Kosten waren glaub ich 15€ für die Beratungszeit und 50€ für die Dienstleistung.
Beste Grüße, Rob
PS: Da zu den Beleidigungen keine Person genannt wird, ist auch kein Staftatbestand erfüllt. ;)
Hallo Robert,
Empfohlener Lesestoff: c't 10/2010 S156 c't 01/2010 S154 c't 09/2009 S156 c't 13/2006 S154
Soweit ich es verstanden habe geht es nicht darum, ob jemand bei Dir etwas erfolgreich downloaden konnte, sondern hätte downloaden können.
Du kannst nur versuchen nachzuweisen, dass die die falsche IP geloggt haben. Deine Logdateien sind in dem Fall unerheblich, weil manipulierbar. Ob Du bei den Telekomikern weiterkommst glaube ich zwar auch nicht, die werden Dir die Informationen einfach nicht geben. Vielleicht fällt Dir was ein.
Ansonsten kann ich nur sagen - Kraftausdrücke bringen in der schriftlichen Kommunikation nichts - außer einen schlechten Eindruck.
Andreas
Am 15.03.2011 20:11, schrieb Robert:
Moin,
die Spasten von irgend einer beschissenen Kanzeil wollen mir ein Haufen Geld und eine Unterlassungserklärung abzocken. Natürlich hab ich weder die dämlichen Romänischen Pornos heruntergeladen noch war mein WLan offen (WPA2-PSK).
Was mich zu der Frage führt welche "Beweise" können diese Spinner wirklich haben?
Nehmen wir mal an, die haben 1 IP Paket das von meiner Adresse abgeschickt/weitergeleitet/was auch immer wurde. Dann haben sie 65535 bytes Daten. Abzüglich der Kopfdaten im kleinsten Fall (20bytes) sind 65515 bytes Daten übrig. (im schlechtesten Fall 60byte header, 65475bytes).
Also: 65515bytes..davon gehen nochmal 6bytes header fürs ed2k drauf. Danach kommen TagMessages die allerdings eine variable Länge haben können. Ich geh also davon aus das das sie kürzest möglich gehalten werden um möglichst viel "Beweismaterial" zu sammeln. (Oder was hätte mein angeblicher client gesendet?)
Bleiben 65509bytes die komprimiertes Beweismaterial enthalten können. Die Frage die sich also anschließt, kann man aus dieser Datenmenge einen stichhaltigen Beweis ableiten?
Da ich nicht in der Lage bin einen mathematischen Beweis aufzustellen hab ich einen empirischen bemüht. Raus kam das eine MP4 Datei mit 640x480 Bildpunkten und mp4a-Audio (ohne Ton) und maximalster ZipKomression (7z) in 65509bytes etwa 6 Einzelbilder unter bekommt. Sprich den Bruchteil einer Sekunde. Der wenn nicht auch zufällig grade ein GOPFrame oder andres Vollbild vorhanden war kaum auswertfähig sein kann.
Man könnte jetzt weiterhin spekulieren, in einem rumänischen Porno wird warscheinlich in einem hohen Prozentsatz der Zeit nur menschliche Haut in Nahaufnahme zu sehen sein, wie sie millonenfach auch in anderen "Produktionen" zu finden sein wird. Ob sich damit ein stichhaltiger Beweis ableiten lässt ist mehr als fraglich. Dagegen spricht, dass sie auch mehr als nur ein Paket von "mir" haben könnten. Das diese zusammen jedoch eine Abfolge von Bildern ergeben die eindeutig den Film identifizieren ist auch mehr als fraglich, da ich diesen ja nie herunter geladen hab. Die Möchtegernjusristen könnten sich auch auf das vorhandensein eines bestimmten Hashes als Fingerabdruckbeweis ihres Materials in den Datenpaketen zurückziehen. Da müsste man jetzt mal ausrechnen wieviel Datenpakete es benötigt um ein 2tes mal diesen hash zufällig zu erzeugen. Aber in Zeiten von Datenflatrates und täglichem Videostreaming wird es bei mir sicherlich nicht unmöglich sein das dieser "eindeutige Fingerabdruck" nicht wirklich so eindeutig ist wie die es wohl gern hätten.
Kennt sich eigentlich jemand hier aus ob schonmal versucht wurde diesen ***** die technische Grundlage ihrer Argumentation zu entziehen? Um wirklich kräftige Gegenbeweise vorzulegen müsste man Beweiseinsicht haben.
Im Moment hab ich die zweite Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von ca 3.5k€ erhalten. Nach meinem Wissen nach noch kein Grund überhaupt irgendeine Handlung vorzunehmen. Sobald aber die erste Mahnung hier ins Haus flattert bin ich gezwungen zu handeln. Dann will ich den Kampf mit diesem kranken System aufnehmen. Und sammel daher schonmal Infos und Ansätze.
beste Grüße, Rob
PS: Sorry, ich musste mich einfach mal abreagieren. Am liebsten würde ich die Pisser verklagen, das ich wegen denen nen halben Herzinfarkt bekomme.
Lug-dd maillist - Lug-dd@mailman.schlittermann.de https://ssl.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd
Am 15. März 2011 20:11 schrieb Robert punk@streber24.de:
die Spasten von irgend einer beschissenen Kanzeil wollen mir ein Haufen Geld und eine Unterlassungserklärung abzocken.
Gibt es Neues?
Thomas
Hallo, Ich war bei der Verfassungsschutzzentrale, die mir eine Mod.Unterlassungserklärung anfertigte. Statt 3,5k€ bot ich ihnen 200€ an obwohl ich def. unschuldig bin. Bis jetzt warte ich auf Antwort. Aber ich vermute das sie es ablehnen und mehr verlangen werden.
Grüße -- Send with K9 Mail on Android Phone
Thomas Schmidt schmidt@netaction.de schrieb:
Am 15. März 2011 20:11 schrieb Robert punk@streber24.de: > die Spasten von irgend einer beschissenen Kanzeil wollen mir ein Haufen > Geld und eine Unterlassungserklärung abzocken. Gibt es Neues? Thomas_____________________________________________ Lug-dd maillist - Lug-dd@mailman.schlittermann.de https://ssl.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd
Am 26. April 2011 18:29 schrieb Rob'n'Roll sportfreund_robert@gmx.de:
Ich war bei der Verfassungsschutzzentrale, die mir eine Mod.Unterlassungserklärung anfertigte. Statt 3,5k€ bot ich ihnen 200€ an obwohl ich def. unschuldig bin. Bis jetzt warte ich auf Antwort. Aber ich vermute das sie es ablehnen und mehr verlangen werden.
Und wie ging die Geschichte weiter?
Thomas
lug-dd@mailman.schlittermann.de