Hallo LugDD!
Wenn wir von freien Lizenzen sprechen, reden wir ausschließlich vom Urheberrecht.
Was kann ich in folgenden Fällen machen? 1) Wikipedia enthält einen Artikel über mich. Bilder von mir sind darin nicht enthalten, weil sie niemand veröffentlichen darf. Der Fotograf stellt sein Werk unter die Wikipedia-Lizenz LGPL. Wie kann ich meine Rechte beisteuern, damit die Veröffentlichung gelingt?
2) Ich werde fotografiert. Die Bilder sollen nicht auf Festplatten vergammeln, deshalb stellt sie der Fotograf unter Creative Commons. Trotzdem darf er sie nicht veröffentlichen. Was kann ich hier für die vollständige "Befreiung" tun?
Hintergrund: In beiden Fällen liegt meine Bezahlung darin, dass der Fotograf seine Rechte in Form einer freien Lizenz abgibt. Aber wie kann ich die Gegenleistung erbringen, damit auch der Fotograf etwas von den Bildern hat?
Momentan werden im Fotografengeschäft mehr oder weniger durchsichtige Verträge zwischen Models und Fotografen geschrieben. Sehr lang, sehr unterschiedlich und oft mit keinem anderen Inhalt als dem hier angesprochenen. Ein Blick in die freien Lizenzen könnte die eigenen Formulierungen ablösen. Nur wie?
Viele Grüße, Thomas
Hallo Thomas,
das Recht am eigenen Bild ist nicht im Urheberrecht verankert.
Wenn du es also grundsätzlich ein Foto veröffentlichen darfst, dann kannst du die Lizenz frei wählen.
Darfst du ein bestimmtes, von dir selbst geschossenes Foto grundsätzlich veröffentlichen?
Allgemeiner Grundsatz ist wohl: Wenn dein (fotografisches) Augenmerk der Person gilt, dann musst die sie um Einverständnis zur Veröffentlichung fragen. Wenn sie einfach nur auf dem Bild mit drauf ist (Denkmal fotografiert und es stehen eben Leute darum herum): Wenn für einen sorgsam überlegenden Fotografen kein Anlass zu der Vermutung besteht, dass einer der Abgebildeten etwas gegen eine Veröffentlichung haben könnte, so kann das Bild veröffentlicht werden.
IANAL.
Viele Grüße Fabian
Hallo Fabian,
Am Dienstag, 23. September 2008 22:19 schrieb Fabian Hänsel:
das Recht am eigenen Bild ist nicht im Urheberrecht verankert.
Jaein. Das Recht am eigenen Bild ist nicht im allgemeinen Urheberrechtsgesetz geregelt, sondern im "Kunsturheberrecht". Das ist ein Gesetz, das aus 1904 stammt aber mit sehr geringen Änderungen seit dieser Zeit noch immer Bestand hat.
Damit ist vor allem geregelt, dass die Person einer Weitergabe / Veröffentlichung ZUSTIMMEN muss. Da das Kunsturheberrecht keine Vergütungsregeln enthält (dazu muss eine Lizenz nach allgemeinen UrhG geregelt sein), kommt es dabei also nicht auf Geld oder ähnliches an.
Das Recht am eigenen Bild ist also eine Art "Ausschlussregel", damit nicht jeder einfach mal so fotografiert und veröffentlicht werden kann.
Ich hoffe das trägt zur weiteren Verunsicherung bei...
Reiner
Hallo Reiner,
Am Dienstag, 23. September 2008 22:19 schrieb Fabian Hänsel:
das Recht am eigenen Bild ist nicht im Urheberrecht verankert.
Jaein. Das Recht am eigenen Bild ist nicht im allgemeinen Urheberrechtsgesetz geregelt, sondern im "Kunsturheberrecht". Das ist ein Gesetz, das aus 1904 stammt aber mit sehr geringen Änderungen seit dieser Zeit noch immer Bestand hat.
1907 ;-) Und es ist mittlerweile ziemlich viel darin verändert (ganze Paragraphenhorden wurden aufgehoben, u.a. § 1 - 21).
Damit ist vor allem geregelt, dass die Person einer Weitergabe / Veröffentlichung ZUSTIMMEN muss.
Ja, gemäß § 22, aber §23 (1):
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: [...] 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Das Gesetz ist zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/
Viele Grüße Fabian
Hallo Thomas,
Wenn wir von freien Lizenzen sprechen, reden wir ausschließlich vom Urheberrecht.
vollkommen richtig - diese (freien) Lizenzen beziehen auch nur auf das Urheberrecht. Davon unabhängig sind aber auch alle anderen Gesetzte zu beachten :) ---
--- so z.B. das Persönlichkeitsrecht.
Siehe dazu: "Auf Motivsuche – wen und was darf man fotografieren?"
auf S. 117ff in
> Urheberrecht im Alltag > Kopieren, bearbeiten, selber machen
http://irights.info/fileadmin/texte/buch/iRights-Buch-2.Aufl._download.pdf
Lg, micu
lug-dd@mailman.schlittermann.de