On Tue, July 10, 2007 10:41, Andreas Oettel wrote:
Zudem suche ich etwas mit dem man den Inhalt der Festplatten verschlüsseln kann, damit keine bösen Buben, die auf Grund meiner Unfähigkeit, das System immer auf aktuellem Stand zu halten, eindringen konnten, sich an meinen Daten vergreifen.
Ahh, da ist sie wieder: die "Pixy-Dust-Theory". ;-)
Kryptographie darf nicht mit Feenstaub (wie in "Maerchenfee", nicht "Fein") verwechselt werden: nur weil sie anwesend ist heisst das nicht dass das System auf magische Weise sicher wird.
Eine verschluesselte Festplatte hilft dagegen, dass ein Dieb die Platte lesen kann wenn er den Rechner zu Hause auspackt. Wenn es richtig gemacht wurde, natuerlich.
Sie hilft nicht gegen alles andere. Unter anderem auch nicht gegen: *boese Eindringlinge aus dem Internet *gute Eindringlinge aus dem Internet *online Durchsuchungen *Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...") *Industriespione, die selbst keine Idioten sind *kaputte Software *Hardwareprobleme *Kleinkinder mit Spass am Entdecken *eigene Dummheit *Lepra *etc.pp.
Merke: Magie und Computer sind nicht kompatibel.
Merke 2: Kryptographie ist Ha(e)cksenwerk, aber die Haeckse muss schon genau wissen was sie will... ;-)
Konrad
Hallo,
Sie hilft nicht gegen alles andere. Unter anderem auch nicht gegen:
[...]
*Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...")
na, sollten die meinen PC wollen, muss ich ihn ja wohl ausschalten. Und ich habe wie immer das Recht, zu schweigen - also auch meinen Schlüssel zu verschweigen. <sarkasmus> Sollte also Schäuble nicht mit seinem Vorschlag durchkommen, Verdächtige gezielt töten zu können, haben sie nix gegen mich in der Hand. </sarkasmus>
Merke: Magie und Computer sind nicht kompatibel.
Manchmal fühle ich so etwas wie schwarze Magie da drinnen...
Grüße
Martin
Hi,
On Tue, July 10, 2007 14:09, Martin Körner wrote:
Sie hilft nicht gegen alles andere. Unter anderem auch nicht gegen:
[...]
*Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...")
na, sollten die meinen PC wollen, muss ich ihn ja wohl ausschalten. Und ich habe wie immer das Recht, zu schweigen - also auch meinen Schlüssel zu verschweigen.
Das Recht hast Du. Es macht Deine Situation aber nicht besser. Ein paar Begriffe aus dem StGB: Meineid (Par. 153-163), Strafvereitelung (258), Urkundenunterdrueckung (274). Da ich kein Anwalt bin habe ich bestimmt die falschen und vor allem zu wenige Paragraphen zitiert...
Konrad
Konrad Rosenbaum schrieb:
*Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...")
na, sollten die meinen PC wollen, muss ich ihn ja wohl ausschalten. Und ich habe wie immer das Recht, zu schweigen - also auch meinen Schlüssel zu verschweigen.
Das Recht hast Du. Es macht Deine Situation aber nicht besser. Ein paar Begriffe aus dem StGB: Meineid (Par. 153-163), Strafvereitelung (258), Urkundenunterdrueckung (274). Da ich kein Anwalt bin habe ich bestimmt die falschen und vor allem zu wenige Paragraphen zitiert...
Wenn die den Schlüssel wollen, müssen sie das begründen und wenn sie den wollen, weil sie einen Verdacht gegen Dich haben, dann kannst Du einfach die Klappe halten, denn Du mußt Dich nicht selbst belasten. Aber: IANAL.
Viele Grüße, Eric
"Konrad Rosenbaum" konrad@silmor.de wrote:
Hi,
On Tue, July 10, 2007 14:09, Martin Körner wrote:
Sie hilft nicht gegen alles andere. Unter anderem auch nicht gegen:
[...]
*Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...")
Das Recht hast Du. Es macht Deine Situation aber nicht besser. Ein paar Begriffe aus dem StGB:
Meineid (Par. 153-163),
Ist wenn du unter Eid falsch aussagst
Strafvereitelung
Ist wenn du Strafverfahren behinderst indem du z.B. Beweise vernichtest, wobei das wenn du von ihnen belastet wirst legal sein sollte, solange du damit nicht wieder eine Straftat begehst (etwa wenn die Beweise anderen gehören)
(258), Urkundenunterdrueckung (274).
Ein Passwort ist keine Urkunde.
Was sie machen könnten ist wohl Beugehaft, wobei das in den meisten Fällen unangemessen (steht nicht in sinnvollem Verhältnis zu Vorwurf) sein dürfte, wenn es überhaupt erlaubt ist (evtl. ist das Recht zu schweigen höher einzuschätzen).
Alles ebenfalls afiak und ianal.
Da ich kein Anwalt bin habe ich
mfg, Fabian
Am 11.07.07 schrieb Fabian Hänsel fabtagon@gmx.de:
"Konrad Rosenbaum" konrad@silmor.de wrote:
Was sie machen könnten ist wohl Beugehaft, wobei das in den meisten Fällen unangemessen (steht nicht in sinnvollem Verhältnis zu Vorwurf) sein dürfte, wenn es überhaupt erlaubt ist (evtl. ist das Recht zu schweigen höher einzuschätzen).
Alles ebenfalls afiak und ianal.
IANAL gilt auch für mich, aber das mit der Beugehaft ist Quatsch. Du brauchst Dich unter keinen Umständen selber mit irgendeiner Aussage belasten. Das ist Dein gesetzlich verbrieftes Recht hier in Deutschland.
In diesem Zusammenhang und auch sonst, weil es unabhängig vom Thema ein brillianter Vortrag war: Sie haben das Recht zu schweigen von Udo Vetter beim 23C3 http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
Schönen Abend noch Robert
lug-dd@mailman.schlittermann.de