Hallo
Mal eine Frage an unserer Lizenzkundigen: Ich habe die Quellen eins Projekt, welches unter der 3-Klausel-BSD Lizenz steht, verändert und erweitert. Nun will ich mein Projekt mit allen Dateien unter die GPL stellen, was ja erlaubt sein dürfte. Ich weis allerdings nun nicht, wie ich am besten der Forderung, den ursprünglichen Lizenztext mitzugeben, nachkomme. Ist es ausreichend wenn ich in einer Datei mit der GPL Lizenz (ist natürlich vorhanden) erwähne, dass das Projekt Kode enthält, welcher ursprünglich unter der BSD stand, oder muss ich das in jeder Datei machen wo welcher drin ist und auf den BSD Lizenztext verweisen?
Wie verfährt man am besten mit dem ursprünglichen Copyrightvermerk, den Lizenzvermerk und den Kontakthinweisen in einer Quelldatei? Die Kontakt- und Lizenzhinweise sollte man sicher ersetzen, den Copyrightvermerk aber stehen lassen und seinen dazuschreiben, ist das so richtig?
Grüße Jens
Hallo Jens
On 1/24/06, Jens Kutzsche jenskutzsche@web.de wrote:
Mal eine Frage an unserer Lizenzkundigen:
Da du ein Projekt unter der GPL veröffentlichst, das BSD-Code verwendet, solltest du beide Lizenzen selbst gelesen haben. Auf bloße Aussagen Dritter hin ist das nämlich nicht sehr ratsam (außer jene sind Anwälte und haften dafür).
Ist es ausreichend wenn ich in einer Datei mit der GPL Lizenz (ist natürlich vorhanden) erwähne, dass das Projekt Kode enthält, welcher ursprünglich unter der BSD stand, oder muss ich das in jeder Datei machen wo welcher drin ist und auf den BSD Lizenztext verweisen?
Nein, du musst den gesamten Copyrightvermerk beibehalten, der ursprünglich drin war. Außerdem kannst du Code, der "ursprünglich unter der BSD stand", nicht ver-GPL-isieren! Der Code bleibt natürlich weiterhin BSD-lizensiert.
Wie verfährt man am besten mit dem ursprünglichen Copyrightvermerk, den Lizenzvermerk und den Kontakthinweisen in einer Quelldatei? Die Kontakt- und Lizenzhinweise sollte man sicher ersetzen, den Copyrightvermerk aber stehen lassen und seinen dazuschreiben, ist das so richtig?
1. GPL und BSD Lizenzen lesen. 2. Den gesamten ursprünglichen Copyrightvermerk beibehalten.
Grüße, Johann
Am Dienstag, 24. Januar 2006 12:33 schrieb Johann Franz:
On 1/24/06, Jens Kutzsche jenskutzsche@web.de wrote:
Mal eine Frage an unserer Lizenzkundigen:
Da du ein Projekt unter der GPL veröffentlichst, das BSD-Code verwendet, solltest du beide Lizenzen selbst gelesen haben. Auf bloße Aussagen Dritter hin ist das nämlich nicht sehr ratsam (außer jene sind Anwälte und haften dafür).
Ich habe natürlich beide durchgelesen, aber das alleine bringt mir auch keine klare Sicht.
Ist es ausreichend wenn ich in einer Datei mit der GPL Lizenz (ist natürlich vorhanden) erwähne, dass das Projekt Kode enthält, welcher ursprünglich unter der BSD stand, oder muss ich das in jeder Datei machen wo welcher drin ist und auf den BSD Lizenztext verweisen?
Nein, du musst den gesamten Copyrightvermerk beibehalten, der ursprünglich drin war. Außerdem kannst du Code, der "ursprünglich unter der BSD stand", nicht ver-GPL-isieren! Der Code bleibt natürlich weiterhin BSD-lizensiert.
Was ist dann mit meinem Kode in der selben Datei, muss ich den dann auch unter die BSD Lizenz stellen, oder habe ich dann in einer Datei Kode unter 2 Lizenzen? Stimmt schon, dass ich die Lizenz vom ursprünglichen Kode nicht ändern darf ist eigentlich logisch, aber ich weis eben nicht, wie ich diesen mit meinem eigenen, welcher unter GPL stehen soll, zusammen bringen kann/muss.
Jens
On 1/24/06, Jens Kutzsche jenskutzsche@web.de wrote:
Was ist dann mit meinem Kode in der selben Datei, muss ich den dann auch unter die BSD Lizenz stellen, oder habe ich dann in einer Datei Kode unter 2 Lizenzen? Stimmt schon, dass ich die Lizenz vom ursprünglichen Kode nicht ändern darf ist eigentlich logisch, aber ich weis eben nicht, wie ich diesen mit meinem eigenen, welcher unter GPL stehen soll, zusammen bringen kann/muss.
Du hast dann in einer Datei Code unter zwei Lizenzen.
(Wäre das nicht möglich, würde das die BSD-Lizenz wenig Sinn machen, weil jeder den Code von dir kopieren könnte und er dann nicht mehr unter der BSD stünde :p)
Warnung: ich nix Anwalt, ich daher per Definition nix Ahnung von Recht oder Link.
On Tuesday 24 January 2006 11:35, Jens Kutzsche wrote:
Mal eine Frage an unserer Lizenzkundigen: Ich habe die Quellen eins Projekt, welches unter der 3-Klausel-BSD Lizenz steht,
Was bitte ist die "3-Klausel-BSD Lizenz"?
Ist das die alte BSD mit Advertisement-Clause oder MIT oder die gekürzte BSD ohne Advertisement-Clause? Oder irgendein anderer Abkömmling davon?
verändert und erweitert.
Ist erlaubt.
Nun will ich mein Projekt mit allen Dateien unter die GPL stellen, was ja erlaubt sein dürfte.
Im Grunde kannst Du es unter beliebige Lizenzen stellen, auch wenn die Kombination blödsinnig ist - allerdings kann es dann zu sehr interessanten Konstrukten mit "impliziten Willenserklärungen" kommen (KDE 1.x war zum Beispiel GPL mit der impliziten Erlaubnis gegen Qt zu linken).
Hast Du so viel verändert, dass sich eine Lizenzänderung wirklich lohnt?
Ich weis allerdings nun nicht, wie ich am besten der Forderung, den ursprünglichen Lizenztext mitzugeben, nachkomme.
Lass ihn dort wo er ursprünglich war. I.d.R. ist sowas in allen wichtigen Dateien erwähnt.
Ist es ausreichend wenn ich in einer Datei mit der GPL Lizenz (ist natürlich vorhanden) erwähne, dass das Projekt Kode enthält, welcher ursprünglich unter der BSD stand, oder muss ich das in jeder Datei machen wo welcher drin ist und auf den BSD Lizenztext verweisen?
Wie gesagt, lass' die Hinweise wo sie sind.
Wie verfährt man am besten mit dem ursprünglichen Copyrightvermerk, den Lizenzvermerk und den Kontakthinweisen in einer Quelldatei? Die Kontakt- und Lizenzhinweise sollte man sicher ersetzen, den Copyrightvermerk aber stehen lassen und seinen dazuschreiben, ist das so richtig?
Üblicherweise läßt man die vorhandenen Vermerke, wo sie sind und schreibt seine eigenen dazu.
Hier ein Beispiel aus GnuPG: -------------- /* Rijndael (AES) for GnuPG * Copyright (C) 2000, 2001 Free Software Foundation, Inc. [...GPL blah blah...] ******************************************************************* * The code here is based on the optimized implementation taken from * http://www.esat.kuleuven.ac.be/~rijmen/rijndael/ on Oct 2, 2000, * which carries this notice: *------------------------------------------ * rijndael-alg-fst.c v2.3 April '2000 * * Optimised ANSI C code * * authors: v1.0: Antoon Bosselaers * v2.0: Vincent Rijmen * v2.3: Paulo Barreto * * This code is placed in the public domain. *------------------------------------------ */ ---------------
Zusätzlich solltest Du in COPYING (bei Dir der GPL-Text) darauf hinweisen, dass einige Dateien zusätzliche Lizenzbedingungen haben und man doch bitte dort nachlesen soll.
Jetzt zum richtig gemeinen Part: Wenn Du die GPL mit Lizenzen kombinierst, die nicht mit der GPL kompatibel[1] sind, dann ist das praktisch nicht mehr die GPL, sondern Du nennst es blos so. Effekt: Du darfst nicht mit anderem GPL-Code linken. Die GPLv3[2] wird etwas liberaler und daher kompatibler werden, aber es dauert noch mind. 1 Jahr bis sie rauskommt.
[1]http://www.gnu.org/licenses/license-list.html [2]http://gplv3.fsf.org/
Um Probleme zu vermeiden solltest Du erstmal auf [1] recherchieren, ob Deine Version der BSD-Lizenz kompatibel mit der GPL ist. Wenn nicht: belass' es lieber bei der alten Lizenz (die BSD ist mag zwar nicht das sein was Du willst, aber den Ärger ist es wahrscheinlich nicht wert).
Nochwas zum deutschen Recht: wenn Du triviale Änderungen (einfacher Bugfix, Fehlermeldungen korrigiert) gemacht hast, dann hast Du gar kein (signifikantes) Recht an dem Code und kannst auch die Lizenz nicht ändern. Wenn sich (vom Nutzer wahrnehmbare) Funktionalität geändert hat, dann hast Du die Rechte an diesen Änderungen und kannst damit machen was Du willst - die Frage der Ursprungslizenz ist nur, ob Du den Ursprungscode weiter dafür verwenden darfst (deswegen ist man auch nicht an die GPL gebunden, solange man den Code nicht weitergibt).
Konrad
PS.: sei froh, dass Du nicht nach Arbeitsrecht gefragt hast - das ist noch viel komplizierter! ;-)
Hallo
Entschuldigt bitte, dass ich jetzt erst antworte, aber ich war einige Zeit verhindert. Vielen Dank besonders an Konrad und Fabian für die Informationen, diese helfen mir schon sehr weiter.
Am Dienstag, 24. Januar 2006 13:45 schrieb Konrad Rosenbaum:
Was bitte ist die "3-Klausel-BSD Lizenz"?
Ist das die alte BSD mit Advertisement-Clause oder MIT oder die gekürzte BSD ohne Advertisement-Clause? Oder irgendein anderer Abkömmling davon?
Das ist die neue BSD, welche nur noch 3 Klauseln hat.
Hast Du so viel verändert, dass sich eine Lizenzänderung wirklich lohnt?
Wenn ich meine Ziele umgesetzt habe, wird der ursprüngliche Kode nur noch ein Teil des gesamten Projektes sein, also ja.
Üblicherweise läßt man die vorhandenen Vermerke, wo sie sind und schreibt seine eigenen dazu.
Hier ein Beispiel aus GnuPG:
[...]
Ein Beispiel ist immer gut, vielen Dank.
Jetzt zum richtig gemeinen Part: Wenn Du die GPL mit Lizenzen kombinierst, die nicht mit der GPL kompatibel[1] sind, dann ist das praktisch nicht mehr die GPL, sondern Du nennst es blos so. Effekt: Du darfst nicht mit anderem GPL-Code linken. Die GPLv3[2] wird etwas liberaler und daher kompatibler werden, aber es dauert noch mind. 1 Jahr bis sie rauskommt.
Die Problematik ist mir durchaus bekannt und darum nutze ich auch keinen Kode der unter einer Apache Lizenz steht. Mir ist allerdings nicht vollends klar, warum diese (z.B. Apache, oder die alte BSD) zur GPL inkompatibel sind, will das hier aber auch nicht unbedingt zum Thema machen.
Um Probleme zu vermeiden solltest Du erstmal auf [1] recherchieren, ob Deine Version der BSD-Lizenz kompatibel mit der GPL ist. Wenn nicht: belass' es lieber bei der alten Lizenz (die BSD ist mag zwar nicht das sein was Du willst, aber den Ärger ist es wahrscheinlich nicht wert).
Das habe ich natürlich überprüft und die BSD Lizenz ohne Advertisement Klausel ist ja kompatibel zur GPL.
Grüße Jens
On Monday 30 January 2006 16:46, Jens Kutzsche wrote:
Die Problematik ist mir durchaus bekannt und darum nutze ich auch keinen Kode der unter einer Apache Lizenz steht. Mir ist allerdings nicht vollends klar, warum diese (z.B. Apache, oder die alte BSD) zur GPL inkompatibel sind, will das hier aber auch nicht unbedingt zum Thema machen.
Die Erklärung ist ganz simpel: die GPL verbietet es zusätzliche Restriktionen einzuführen und die alte BSD Lizenz hat mit der Advertisement-Clause eine Restriktion, die es in der GPL nicht gibt.
(keine Ahnung, was genau es bei Apache war)
Konrad
Hallo Jens,
Mal eine Frage an unserer Lizenzkundigen: Ich habe die Quellen eins Projekt, welches unter der 3-Klausel-BSD Lizenz steht, verändert und erweitert. Nun will ich mein Projekt mit
Mit dem Begriff "3-Klausel-BSD-Lizenz" vermag ich nichts direkt anzufangen, aber in der richtiger[tm] BSD-Lizenz steht etwa 'Sie können mit dem Code machen, was sie wollen'. Diesen Code kann man problemlos unter GPL stellen, auch wenn das Teil damit inkompatibel zur ursprünglichen Lizenz wird. (Sogar Closed-Source-Anbieten dürfen ihn in ihre Produkte integrieren.)
Beispiele in der Richtung sind z.B. der IPV6-Stack von FreeBSD, der unter BSD herausgegeben und danach jeweils Copy'n'Paste in Linux (GPL) integriert wird.
Kannst ja mal eine URL zu 'deiner' BSD posten.
Je nachdem, wieviel du verändert hast: Ist der Schwenk zu GPL 'nötig'?
allen Dateien unter die GPL stellen, was ja erlaubt sein dürfte. Ich weis allerdings nun nicht, wie ich am besten der Forderung, den
In der richtigen[tm] ist es nur eine 'starke Bitte'.
Wie verfährt man am besten mit dem ursprünglichen Copyrightvermerk, den Lizenzvermerk und den Kontakthinweisen in einer Quelldatei? Die Kontakt- und Lizenzhinweise sollte man sicher ersetzen, den Copyrightvermerk aber stehen lassen und seinen dazuschreiben, ist das so richtig?
Ich persönlich bevorzuge 'diese Datei steht unter Lizenz X. Die Datei basiert auf Arbeit von Y, welche unter der folgenden Lizenz Z veröffentlicht wurde: ...'.
Eine gute Infoquelle zum Thema: Jürgen Siepmann: Freie Software - Rechtsfreier Raum? (frei, via google)
mfg, Fabian
lug-dd@mailman.schlittermann.de