Hallo Reiner,
nach deiner Beschreibung habe ich eigentlich nicht den Eindruck, dass sich SuSE bezüglich Updates wesentlich verbessert hat.
- Bekanntlich darf der NVidia-Grafiktreiber nicht auf der CD mitgeliefert
werden.
Wie ist dieses Märchen eigentlich entstanden? Okay Nvidia ist kein OpenSource, gegen ein Weiterverteilen der Treiber hat die Firma aber keine Einwände, siehe auch http://packages.debian.org/changelogs/pool/non-free/n/nvidia-graphics-driver... :
Please feel free to redistribute the NVIDIA graphics driver.
Viele Grüße, Torsten
On Mon, Apr 18, 2005 at 06:44:44PM +0200, Torsten Werner wrote:
- Bekanntlich darf der NVidia-Grafiktreiber nicht auf der CD mitgeliefert
werden.
Wie ist dieses Märchen eigentlich entstanden? Okay Nvidia ist kein
Darüber haben sich zwei Ladungen Anwälte eine Weile unterhalten, um dann draufzukommen, daß der Treiber bei SUSE nicht mit drauf darf.
OpenSource, gegen ein Weiterverteilen der Treiber hat die Firma aber keine Einwände, siehe auch http://packages.debian.org/changelogs/pool/non-free/n/nvidia-graphics-driver...
| 2.1.2 Linux Exception. Notwithstanding the foregoing terms of | Section 2.1.1, SOFTWARE designed exclusively for use on the Linux | operating system may be copied and redistributed, provided that | the binary files thereof are not modified in any way (except for | unzipping of compressed files).
Ich glaube, daß das das Problem war, da der binärblob ja neu gelinkt werden muß. Ich bin aber kein Anwalt.
Please feel free to redistribute the NVIDIA graphics driver.
Das gilt für den Empfänger dieser zitierten Mail, aber nicht für z.B. SUSE.
Stefan Seyfried schrieb:
Please feel free to redistribute the NVIDIA graphics driver.
Das gilt für den Empfänger dieser zitierten Mail, aber nicht für z.B. SUSE.
<> 2.1.3 Limitations.
No Reverse Engineering. ...
No Separation of Components. ...
No Rental. Customer may not rent or lease the SOFTWARE to someone else. </>
Kein Hindernis den Treiber beizulegen.
MfG, Frank
Stefan Seyfried schrieb:
Kein Hindernis den Treiber beizulegen.
Lies bitte die ganze Mail von mir. Die NVidia-Anwälte konnten sich mit den SUSE-Anwälten nicht einigen.
Das ist ja das Kuriose. Offenbar verwenden Juristen eine andere Terminologie als "Normalsterbliche". Oder deren Dolmetscher ist kaputt. :)
MfG, Frank
On Tuesday 19 April 2005 23:18, Frank Berek wrote:
Stefan Seyfried schrieb:
Kein Hindernis den Treiber beizulegen.
Lies bitte die ganze Mail von mir. Die NVidia-Anwälte konnten sich mit den SUSE-Anwälten nicht einigen.
Das ist ja das Kuriose. Offenbar verwenden Juristen eine andere Terminologie als "Normalsterbliche". Oder deren Dolmetscher ist kaputt. :)
Das ist bei nahezu allen juristischen Sachen so: wenn Du als Laie findest, dass es keine Hindernisse mehr gibt, dann finden die Juristen noch irgendwelche Spitzfindigkeiten, die aus irgendeinem Gerichtsurteil zu irgendeiner scheinbar irrelevanten Sache vor einem scheinbar irrelevanten Gericht gefallen sind... ;-)
Konrad
Am Mittwoch, 20. April 2005 08:13 schrieb Konrad Rosenbaum:
On Tuesday 19 April 2005 23:18, Frank Berek wrote:
Stefan Seyfried schrieb:
Kein Hindernis den Treiber beizulegen.
Lies bitte die ganze Mail von mir. Die NVidia-Anwälte konnten sich mit den SUSE-Anwälten nicht einigen.
Das ist ja das Kuriose. Offenbar verwenden Juristen eine andere Terminologie als "Normalsterbliche". Oder deren Dolmetscher ist kaputt.
:)
Das ist bei nahezu allen juristischen Sachen so: wenn Du als Laie findest, dass es keine Hindernisse mehr gibt, dann finden die Juristen noch irgendwelche Spitzfindigkeiten, die aus irgendeinem Gerichtsurteil zu irgendeiner scheinbar irrelevanten Sache vor einem scheinbar irrelevanten Gericht gefallen sind... ;-)
Konrad
Ich würde mir mal spaßeshalber das Ohm'sche Gesetz in juristisch einwandfreier Fassung zu Gemüte führen wollen. ("Im Grundsatz", Urteile verschiedener Instanzen, Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle) Ob's mir aus diesem Text klar würde was gemeint ist?
Bernhard
Bernhard Schiffner said:
Am Mittwoch, 20. April 2005 08:13 schrieb Konrad Rosenbaum:
Das ist bei nahezu allen juristischen Sachen so: wenn Du als Laie findest, dass es keine Hindernisse mehr gibt, dann finden die Juristen noch irgendwelche Spitzfindigkeiten, die aus irgendeinem Gerichtsurteil zu irgendeiner scheinbar irrelevanten Sache vor einem scheinbar irrelevanten Gericht gefallen sind... ;-)
Ich würde mir mal spaßeshalber das Ohm'sche Gesetz in juristisch einwandfreier Fassung zu Gemüte führen wollen. ("Im Grundsatz", Urteile verschiedener Instanzen, Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle) Ob's mir aus diesem Text klar würde was gemeint ist?
Nur so als Entwurf: in Gesetzestext wuerde es wahrscheinlich etwa so aussehen.
Paragraph 1 [Definition] 1) Betrachtungsrichtung aller aufgefuehrten Saetze ist die sogenannte Ingeneursstromflussrichtung, definiert als gedachter Fluss vom Pluspol zum Minuspol. 2) Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist eine Abnahme der Spannung hinter einem Bauelement im Vergleich zur vor dem Bauelement herrschenden Spannung. 3) Mit Strom wird die die Anzahl der durch den Leiterquerschnitt fliessenden Elektronen in der in der Ohmschen Durchfuehrungsverordnung (OhmDV) festgelegten Einheit angegeben.
Paragraph 2 [Spannungsabfallaequivalenz] 1) Der Spannungsabfall an einem Bauelement hat stets aequivalent zum durch das Element fliessenden Strom bezueglich des dem Bauelement zugeordneten Widerstandes zu erfolgen. 2) Widerstand bezeichnet das konstante Verhaeltnis von Spannungsabfall zu Stromfluss fuer ein spezifisches Bauelement. 3) Die Belastbarkeitsparameter des jeweiligen Bauteils sind zu beachten.
Paragraph 3 [Ausnahmeregelungen] 1) Der Widerstand eines Bauelements darf sich temperaturabhaengig aendern. 2) Die spezifischen Aenderungen fuer jede Bauteilart sind in einer Duchfuehrungsverordnung (OhmDV) festzulegen. 3) Der Widerstand eines spezifischen Bauteiles hat bei gleicher Temperatur stets gleich zu sein. 4) Bei Vorliegen von Wechselspannung gelten speziefische Dienstvorschriften, entsprechend dem Wechselspannungsgesetzt (WeSpanG) in der Fassung von 6.7.1854.
Paragraph 4 [entfallen].
Paragraph 5 [Strafvorschriften] 1) Ein Verstoss gegen die Belastbarkeitsgrenzen des Bauteils wird mit sofortiger Zerstoerung desselben bestraft. 2) Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Konrad
PS.: Ich bin kein Anwalt, also koennen sich durchaus grobe Fehler eingeschlichen haben... PPS.: Soweit mir bekannt ist gibt es keine solche Fassung des Ohmschen Gesetzes, die auch juristisch gueltig waere... Gott sei Dank!
Konrad Rosenbaum said:
Bernhard Schiffner said:
Ich würde mir mal spaßeshalber das Ohm'sche Gesetz in juristisch einwandfreier Fassung zu Gemüte führen wollen. ("Im Grundsatz", Urteile verschiedener Instanzen, Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle) Ob's mir aus diesem Text klar würde was gemeint ist?
Nur so als Entwurf: in Gesetzestext wuerde es wahrscheinlich etwa so aussehen.
[cut]
Was ich noch vergass: es gab da (niemals) ein Grundsatzurteil...
Fall: "Franz Mueller" versus "Deutsche Lufthaken und Regelungstechnik AG". Herr Mueller beschuldigt die DLRAG ihm ein Bauteil ausgeliefert zu haben, dass nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, da es seinen Widerstand zwischen Null und 100 Ohm bei gleichbleibender Temperatur aendern kann.
OLG Hinterhermsdorf: Nach der Feststellung, dass sowohl die Belastbarkeitsgrenzen, als auch die Rahmenbedingungen (Gleichspannung) von Herrn Mueller eingehalten wurden wird die DLRAG zur Lieferung eines einwandfreien (nicht regelbaren) Bauteils und zur Einstellung der Produktion dieser vorschriftswidrigen Bauteile verpflichtet. Die Berufung vor dem BGH wird wegen der Wichtigkeit des Falles zugelassen.
BGH: Das BGH stellt fest, dass die Regelbarkeit eines Bauteiles unter den bestimmten in diesem Fall gegebenen Umstaenden zulaessig sei. Vorraussetzung hierfuer seien driftige Gruende, wie die mechanische Rekonfigurierbarkeit des Bauteiles durch den Nutzer, woduch es im vorliegenden Falle zur Simulation beliebiger fest konfigurierter Bauteile benutzt werden kann. Bedingung sei gegebenenfalls, dass bei gleicher mechanischer Konfiguration auch gleiche Ohmsche Konfiguration vorliegt. Der BGH beklagt im Schlusssatz, dass diese Gesetzesluecke dringend einer Klaerung durch den Gesetzgeber bedarf.
Konrad
PS.: ...wie immer: Fake.
Am Mittwoch, 20. April 2005 17:35 schrieb Konrad Rosenbaum: ...
Ich würde mir mal spaßeshalber das Ohm'sche Gesetz in juristisch einwandfreier Fassung zu Gemüte führen wollen. ("Im Grundsatz", Urteile verschiedener Instanzen, Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle) Ob's mir aus diesem Text klar würde was gemeint ist?
Nur so als Entwurf: in Gesetzestext wuerde es wahrscheinlich etwa so aussehen.
Paragraph 1 [Definition] 1) Betrachtungsrichtung aller aufgefuehrten Saetze ist die sogenannte Ingeneursstromflussrichtung, definiert als gedachter Fluss vom Pluspol zum Minuspol. 2) Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist eine Abnahme der Spannung hinter einem Bauelement im Vergleich zur vor dem Bauelement herrschenden Spannung. 3) Mit Strom wird die die Anzahl der durch den Leiterquerschnitt fliessenden Elektronen in der in der Ohmschen Durchfuehrungsverordnung (OhmDV) festgelegten Einheit angegeben.
Paragraph 2 [Spannungsabfallaequivalenz] 1) Der Spannungsabfall an einem Bauelement hat stets aequivalent zum durch das Element fliessenden Strom bezueglich des dem Bauelement zugeordneten Widerstandes zu erfolgen. 2) Widerstand bezeichnet das konstante Verhaeltnis von Spannungsabfall zu Stromfluss fuer ein spezifisches Bauelement. 3) Die Belastbarkeitsparameter des jeweiligen Bauteils sind zu beachten.
Paragraph 3 [Ausnahmeregelungen] 1) Der Widerstand eines Bauelements darf sich temperaturabhaengig aendern. 2) Die spezifischen Aenderungen fuer jede Bauteilart sind in einer Duchfuehrungsverordnung (OhmDV) festzulegen. 3) Der Widerstand eines spezifischen Bauteiles hat bei gleicher Temperatur stets gleich zu sein. 4) Bei Vorliegen von Wechselspannung gelten speziefische Dienstvorschriften, entsprechend dem Wechselspannungsgesetzt (WeSpanG) in der Fassung von 6.7.1854.
Paragraph 4 [entfallen].
Paragraph 5 [Strafvorschriften] 1) Ein Verstoss gegen die Belastbarkeitsgrenzen des Bauteils wird mit sofortiger Zerstoerung desselben bestraft. 2) Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Konrad
PS.: Ich bin kein Anwalt, also koennen sich durchaus grobe Fehler eingeschlichen haben... PPS.: Soweit mir bekannt ist gibt es keine solche Fassung des Ohmschen Gesetzes, die auch juristisch gueltig waere... Gott sei Dank!
Lug-dd maillist - Lug-dd@schlittermann.de http://mailman.schlittermann.de/mailman/listinfo/lug-dd
Gut gemacht, danke!
Aber v ö l l i g daneben, denn das Gesetz gilt ja nicht nur bei den hier genannten Bauelementen (technisch: konzentrierte Parameter, juristisch vielleicht: Ohmer / -in) sondern auch in Medien (jur.: ???).
Die eigentliche Feststellungen des Widerstandes ist m.E. anspruchsvoll und kritisch (z.B. wegen R=f(T), T=f(I,U)), so daß weitere Regelungen erarbeitet werden müssen.
Es fehlt vollständig, daß es sich um einen Deutschen Gesetzestext handelt, der die entsprechenden universalen, kosmischen, planetaren und europäischen Regelungen auf nationale Ebene umsetzt, aber nur in Deutschland Gültigkeit hat und demzufolge eine doppelte oder mehrfache Widerständigkeit ausschließt.
Nachtrag 1: §1 Abs.2: Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist die zwischen den beiden Anschlüssen eines Bauelements messbare Spannung.
Du bist eben doch " bloß" Techniker! Man merkt das sofort! ;-)
Bernhard
Bernhard Schiffner said:
Gut gemacht, danke!
Aber v ö l l i g daneben, denn das Gesetz gilt ja nicht nur bei den hier genannten Bauelementen (technisch: konzentrierte Parameter, juristisch vielleicht: Ohmer / -in) sondern auch in Medien (jur.: ???).
Nein, Du hast Dich noch nicht oft genug mit Gesetzen beschaeftigt. Nur weil dort "Bauteil" steht kann auch "Draht" oder "Luft" gemeint sein. Im Bundestag wird gerade heftig debattiert, ob man das Ohmsche Gesetz nicht auch explizit auf Supraleiter ausweiten sollte oder doch lieber eine Ausnahmeregelung trifft.
Die eigentliche Feststellungen des Widerstandes ist m.E. anspruchsvoll und kritisch (z.B. wegen R=f(T), T=f(I,U)), so daß weitere Regelungen erarbeitet werden müssen.
Siehe Wechselstromgesetz, dritter Abschnitt "Spezielle Vorschriften zur Anpassung des Ohmschen Gesetzes". ;-)
(Das zu zitieren ueberlasse ich Dir jetzt als Uebungsaufgabe... ;-) )
Es fehlt vollständig, daß es sich um einen Deutschen Gesetzestext handelt, der die entsprechenden universalen, kosmischen, planetaren und europäischen Regelungen auf nationale Ebene umsetzt, aber nur in Deutschland Gültigkeit hat und demzufolge eine doppelte oder mehrfache Widerständigkeit ausschließt.
Das wird heutzutage vorausgesetzt. Spezielle Vorschriften finden sich anderswo. (Im UrhG findest Du solche Spitzfindigkeiten auch bestenfalls im Vorwort.)
Das ist das Gemeine: es reicht nicht ein Gesetz zu lesen, man muss auch den Kontext aus anderen Gesetzen kennen. Dabei ist die deutsche Gesetzgebung noch harmlos - versuch mal was aus den USA zu lesen (den PATRIOT Act verstehen nicht mal mehr die Jura-Spezialisten!).
Nachtrag 1: §1 Abs.2: Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist die zwischen den beiden Anschlüssen eines Bauelements messbare Spannung.
Hmm. Wir sollten dringend eine Petition verfassen, da die Regelung im aktuellen Gesetzestext nicht eindeutig genug ist!
Du bist eben doch " bloß" Techniker! Man merkt das sofort! ;-)
...allerdings schon geschaedigt genug, um Deine Mail als Aufforderung zu lesen! :-(
Konrad
Am Donnerstag, 21. April 2005 09:25 schrieb Konrad Rosenbaum:
Nein, Du hast Dich noch nicht oft genug mit Gesetzen beschaeftigt. Nur weil dort "Bauteil" steht kann auch "Draht" oder "Luft" gemeint sein.
Ach ja!
Im Bundestag wird gerade heftig debattiert, ob man das Ohmsche Gesetz nicht auch explizit auf Supraleiter ausweiten sollte oder doch lieber eine Ausnahmeregelung trifft.
typisch Bundestag: die schaffen es, selbst klare Regelungen zu überklären. Dein Text schloß U=I*R=0.0 wenn I=beliebig und R=0.0 bereits ein.
Nachtrag 1: §1 Abs.2: Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist die zwischen den beiden Anschlüssen eines Bauelements messbare Spannung.
Hmm. Wir sollten dringend eine Petition verfassen, da die Regelung im aktuellen Gesetzestext nicht eindeutig genug ist!
nb: Supraleiter: Wie ist eigentlich keine Spannung sicher nachweisbar / messbar im Sinne von nicht nur klein, sondern identisch Null?
Nachtrag 2: §1 Abs.2: Spannungsabfall im Sinne dieses Gesetzes ist die über dem Bauteil a u f t r e t e n d e Spannung.
Du bist eben doch " bloß" Techniker! Man merkt das sofort! ;-)
Ich auch.
Bernhard
On 21.04.05 Bernhard Schiffner (bernhard@schiffner-limbach.de) wrote:
Moin,
nb: Supraleiter: Wie ist eigentlich keine Spannung sicher nachweisbar / messbar im Sinne von nicht nur klein, sondern identisch Null?
Geht nicht.
H.
lug-dd@mailman.schlittermann.de