Ok :))
thx fuer die schnellen antworten!
ich dachte mir die sache so:
die systemsprache, die domain (de) und die ip lassen sich doch ermitteln. die ersten beiden sind gegenstandslos. aber mit der ip ....
z.bsp. sollte man doch die ip pools der grossen deutschen anbieter wie telekom, x-link und dsn (uninetze) (gibt es noch andere?) ermitteln koennen. damit wuerde man einen deutschen feststellen koennen (wenn nicht gerade ein amerikanischer proxy benutzt wird). wenn es also eine db gaebe, welche diese pools weltweit fuehrt .... und die sich auch noch abfragen laest .... *yep!!* (und vielleicht noch aktuell ist :)) ...
OK, ich freunde mich einfach mit dem Gedanken an, das das iNet anonym ist ;)
PS: Dein Problem wird lösbar, wenn du das !sicher! durch eine etwas schwächere Forderung ersetzt.
an welchen ansatz dachtest du denn?
THX and greetings
Steffen
On Sun, Jun 17, 2001 at 07:09:17PM +0200, steffenk@ccd-net.de wrote:
OK, ich freunde mich einfach mit dem Gedanken an, das das iNet anonym ist ;)
Schließe da mal nicht zu feste Freundschaften... Du hast aber bis dato versäumt zu sagen, was Du alles für Daten von Deinem Ziel-Nutzer hast... beispielsweise kann ich über Dich sagen, daß Du um 19:09 Uhr die IP 149.225.151.220 hattest und Dich über UUNet eingewählt hast oder das Dein Provider ist. Du siehst, es gibt verschiedene Kategorien von Zielen und vorallem verschiedene Daten, die ich auswerten kann (jenachdem, was das Ziel für services nutzt und wieviele Daten es damit preis gibt).
Aber genauso frech wie die Ursprungsfrage: Wofür brauchst Du so unbemerkt und schnell das Land/die Nationalität eines bestimmten Nutzers?
ciao.
On Sunday 17 June 2001 19:23, Stefan Berthold wrote:
Aber genauso frech wie die Ursprungsfrage: Wofür brauchst Du so unbemerkt und schnell das Land/die Nationalität eines bestimmten Nutzers?
Und noch so eine: bist Du mit dem Datenschutzgesetz vertraut? Wenn nein: belege bitte mindestens ein Semester. Wenn Du danach immernoch so genaue Daten sammeln willst: hast Du einen guten Anwalt (und das Geld ihn Fulltime zu bezahlen)?
Also: was hast Du vor?
Konrad
On Sun, Jun 17, 2001 at 09:03:35PM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Hi,
Und noch so eine: bist Du mit dem Datenschutzgesetz vertraut? Wenn nein: belege bitte mindestens ein Semester. Wenn Du danach immernoch so genaue Daten sammeln willst: hast Du einen guten Anwalt (und das Geld ihn Fulltime zu bezahlen)?
Konrad, hast du schon mal einen Fall erlebt, in dem man jemanden wegen eines Verstoßes gegen das BDSG bestaft hat? Kann sein, daß das rechtlich nichtmal möglich ist - IANAL. Was das die Realität im Netz betrifft ist das BDSG jedenfalls lediglich ein Papiertiger. Das erlebt man tagtäglich.
Frage an evtl. mitlesende Juristen: Gibt es neben dem Strafgesetzbuch noch andere Gesetzte, in den was zu Strafen steht?
Also: was hast Du vor?
Das würde mich auch interessieren. Eventuell will er ja nur die Lieblingssprache des anderen heraubekommen oder sowas in der Richtung.
Reinhard
On Sunday 17 June 2001 22:48, Reinhard Foerster wrote:
On Sun, Jun 17, 2001 at 09:03:35PM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Hi,
Und noch so eine: bist Du mit dem Datenschutzgesetz vertraut? Wenn nein: belege bitte mindestens ein Semester. Wenn Du danach immernoch so genaue Daten sammeln willst: hast Du einen guten Anwalt (und das Geld ihn Fulltime zu bezahlen)?
Konrad, hast du schon mal einen Fall erlebt, in dem man jemanden wegen eines Verstoßes gegen das BDSG bestaft hat?
Ich persönlich nicht. Hab aber glaub' ich schon davon gehört (keine Ahnung wo). Die erfolgreichen Fälle verlaufen nur immer sehr unspektakulär.
Kann sein, daß das rechtlich nichtmal möglich ist - IANAL. Was das die Realität im Netz betrifft ist das BDSG jedenfalls lediglich ein Papiertiger. Das erlebt man tagtäglich.
Es ist möglich. Problem bei den meisten Fällen ist, dass sie Firmen betreffen, die im Ausland arbeiten. Dann kommt sog. Kollisionsrecht zur Anwendung und Datenschutz-Klagen sind da sehr aussichtslos (die USA kennen das Konzept des DS z.B. gar nicht).
Frage an evtl. mitlesende Juristen: Gibt es neben dem Strafgesetzbuch noch andere Gesetzte, in den was zu Strafen steht?
Bin zwar kein Jurist, aber z.B. im Urheberrecht sind Höchststrafen für Verletzungen des Copyright festgelegt (3-5 Jahre oder Geldstrafe).
AFAIK wird das Strafgesetzbuch nur bei _richtigen_ Straftaten, also Körperverletzung und Mord, angewendet. Der Rest ist im sog. Zivilrecht festgelegt.
Disclaimer: ich nix Anwalt, fragt einen richtigen Anwalt, wenn ihr sicher sein wollt.
Also: was hast Du vor?
Das würde mich auch interessieren. Eventuell will er ja nur die Lieblingssprache des anderen heraubekommen oder sowas in der Richtung.
Das geht schon mit einer Abfrage der Browserdaten, frag mich jetzt nicht nach dem Header und der HTTP-Variable für CGI, aber der Browser schickt die bevorzugten Sprachen des Nutzers rüber.
Konrad
On Mon, Jun 18, 2001 at 07:32:02AM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Konrad, hast du schon mal einen Fall erlebt, in dem man jemanden wegen eines Verstoßes gegen das BDSG bestaft hat?
Ich persönlich nicht. Hab aber glaub' ich schon davon gehört (keine Ahnung wo). Die erfolgreichen Fälle verlaufen nur immer sehr unspektakulär.
Ich meinte mit 'bestraft' keine Fälle, in denen DER BÖSE lediglich die gesammelten Daten löschen musste und 3 Mark 80 Schadensersatz zahlen musste. Solche Streicheleinheiten habe nicht unter Strafe subsummiert und im juristischen Sinne sind sie es wohl auch nicht.
Kann sein, daß das rechtlich nichtmal möglich ist - IANAL. Was das die Realität im Netz betrifft ist das BDSG jedenfalls lediglich ein Papiertiger. Das erlebt man tagtäglich.
Es ist möglich.
Nach welcher rechtlichen Grundlage?
Problem bei den meisten Fällen ist, dass sie Firmen betreffen, die im Ausland arbeiten.
jaja, das ist klar. Über sowas brauchen wird wohl nicht zu diskutieren.
Frage an evtl. mitlesende Juristen: Gibt es neben dem Strafgesetzbuch noch andere Gesetzte, in den was zu Strafen steht?
Bin zwar kein Jurist, aber z.B. im Urheberrecht sind Höchststrafen für Verletzungen des Copyright festgelegt (3-5 Jahre oder Geldstrafe).
Aha, interessant. ( Juhu: ich bekomme in Zukunft 10 Mark wenn du mich mal falsch quotest :-)
Also hab ich fix mal in BDSG geschaut. Da stehen in §43 Strafvorschriften. kurz: - bis 1 Jahr oder Geld - bis 2 Jahre oder Geld wenn man "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt
Dann gibts noch "§44 Bußgelder" bis 50 kDM *lächerlich also*
Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2.htm#nr43
Mir ist aber eben kein Fall bekannt, in denen einer deshalb wirklich ins Loch musste.
Das würde mich auch interessieren. Eventuell will er ja nur die Lieblingssprache des anderen heraubekommen oder sowas in der Richtung.
Das geht schon mit einer Abfrage der Browserdaten, frag mich jetzt nicht nach dem Header und der HTTP-Variable für CGI, aber der Browser schickt die bevorzugten Sprachen des Nutzers rüber.
Jo, content negotiation heißt das wohl.
Reinhard
On Monday 18 June 2001 08:01, Reinhard Foerster wrote:
On Mon, Jun 18, 2001 at 07:32:02AM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Kann sein, daß das rechtlich nichtmal möglich ist - IANAL. Was das die Realität im Netz betrifft ist das BDSG jedenfalls lediglich ein Papiertiger. Das erlebt man tagtäglich.
Es ist möglich.
Nach welcher rechtlichen Grundlage?
Junge. Lern lesen: nach BDSG. Aufgrund von Anzeige->Ermittlung->Strafverfahren oder Klage->Zivilverfahren.
Und wenn Du es ganz genau wissen willst spalte bitte keine Haare für die es hier kaum Experten gibt, sondern such Dir einen Prof. für Computer-Recht (AFAIK sollte es sowas auch an der TU geben) und frag' den.
Frage an evtl. mitlesende Juristen: Gibt es neben dem Strafgesetzbuch noch andere Gesetzte, in den was zu Strafen steht?
Bin zwar kein Jurist, aber z.B. im Urheberrecht sind Höchststrafen für Verletzungen des Copyright festgelegt (3-5 Jahre oder Geldstrafe).
Aha, interessant. ( Juhu: ich bekomme in Zukunft 10 Mark wenn du mich mal falsch quotest :-)
Falsch: mit dem Senden Deiner Mail an eine öffentliche Liste (ohne Copyright-Vermerk!!) zeigst Du ganz offensichtlich, dass Du Dich nach den Regeln der Liste richtest und falsch quoten wurde hier noch nie unter Strafe gestellt.
Anders läge die Sache, wenn Du ein Buch geschrieben hättest (und auf die klassische Art veröffentlicht hättest) und ich der Meinung bin, dass das Werk zwar unter aller Sau, aber die Literaturliste recht interessant ist und ich mir die Liste kopiere. Dann hätte ich gegen dein Copyright an dem Buch und inbesondere dem Kapitel mit den Literaturreferenzen verstoßen und Du könntest mich unter Umständen (wenn ich damit Geschäfte mache oder relativ viel Kopien herstelle)(*) verklagen.
Siehe Paragraph 54 UrhG.
Also hab ich fix mal in BDSG geschaut. Da stehen in §43 Strafvorschriften. kurz:
- bis 1 Jahr oder Geld
- bis 2 Jahre oder Geld wenn man "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt
Dann gibts noch "§44 Bußgelder" bis 50 kDM *lächerlich also*
Kommt darauf an, ob man eine Firma ist. Für mich persönlich wäre ein "Bußgeld" von 50kDM die Katastrophe schlechthin - das bekomme ich in 2 Jahren noch nicht abbezahlt.
Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2.htm#nr43
Mir ist aber eben kein Fall bekannt, in denen einer deshalb wirklich ins Loch musste.
Weil es AFAIK meistens auf Bußgeld+Vergleich hinausläuft.
Frag mal einen Deiner Profs, wo man sowas recherchiert (die Urteile) vielleicht findest Du dann etwas.
Viel Spaß.
Konrad
On Mon, Jun 18, 2001 at 06:10:03PM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
On Monday 18 June 2001 08:01, Reinhard Foerster wrote:
( Juhu: ich bekomme in Zukunft 10 Mark wenn du mich mal falsch quotest :-)
Falsch: mit dem Senden Deiner Mail an eine öffentliche Liste (ohne Copyright-Vermerk!!) zeigst Du ganz offensichtlich, dass Du Dich nach den Regeln der Liste richtest und falsch quoten wurde hier noch nie unter Strafe gestellt.
Ebenfalls falsch. Wenn du eine Mails schreibst, gehört das Copyright _automatisch_ dir, selbst wenn du es gar nicht willst (in dem Fall mußt du deine Mail explizit unter public domain stellen). Der Copyright- Vermerk ist nur so, damit es auch jeder sieht :). Es gibt garantiert Ausnahmen, die ich nicht kenne (sonst könnte ja jeder klagen), aber grundsätzlich hält erstmal Reinhard das Copyright an seiner Mail.
mich unter Umständen (wenn ich damit Geschäfte mache oder relativ viel Kopien herstelle)(*) verklagen.
Du hast hier doch nicht etwa eine Fußnote (*) vergessen?
Also hab ich fix mal in BDSG geschaut. Da stehen in §43 Strafvorschriften. kurz:
- bis 1 Jahr oder Geld
- bis 2 Jahre oder Geld wenn man "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt
Dann gibts noch "§44 Bußgelder" bis 50 kDM *lächerlich also*
Und weiter oben in deiner Mail fragst du nach der rechtlichen Grundlage? es geht bergab :).
Konrad
Ulf
Am Mon den 18 Jun 2001 um 06:10:03 +0200 schrieb Konrad Rosenbaum:
On Monday 18 June 2001 08:01, Reinhard Foerster wrote:
Anders läge die Sache, wenn Du ein Buch geschrieben hättest (und auf die klassische Art veröffentlicht hättest) und ich der Meinung bin, dass das Werk zwar unter aller Sau, aber die Literaturliste recht interessant ist und ich mir die Liste kopiere. Dann hätte ich gegen dein Copyright an dem Buch und
Der aufmerksame Leser bemerke die unterschwellige Botschaft in der Mitte des ersten Satzes,
SCRN,
andre
lug-dd@mailman.schlittermann.de