Hallo.
Da ich nun seit einiger Zeit regelmäßig Backups mache ist mir gerade ein interessantes Gedankenspiel in den Sinn gekommen. Was ist wenn ich auf einem Backup auch urheberrechtlich geschütze Werke (z.B.: Spiele) sichere diese aber später verkaufe. Muss ich dann die Backups sofort löschen? Vor allem wenn die Vollsicherungen nur auf Read-Only-Medien sind und man die wegen der großen Datenmenge nicht ständig neu machen will.
MfG, Silvio
On Saturday 03 December 2005 09:28, Silvio Schmidt wrote:
Da ich nun seit einiger Zeit regelmäßig Backups mache ist mir gerade ein interessantes Gedankenspiel in den Sinn gekommen. Was ist wenn ich auf einem Backup auch urheberrechtlich geschütze Werke (z.B.: Spiele) sichere diese aber später verkaufe. Muss ich dann die Backups sofort löschen? Vor allem wenn die Vollsicherungen nur auf Read-Only-Medien sind und man die wegen der großen Datenmenge nicht ständig neu machen will.
Das ist in Paragraph 69d UrhG geregelt: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE019500305.html
Dort steht nichts von irgendwelchen zeitlichen Beschränkungen, aber da dort eine Zweckbindung steht würde ein Gericht wahrscheinlich darauf bestehen, dass die Kopie "zeitnah" vernichtet wird - also allerspätestens beim nächsten Backup, wenn irgendwie zumutbar eher. Da DVD-R's nicht mehr so teuer sind würde ich persönlich max. 1-2 Wochen für angemessen halten.
Disclaimer: ich nix Anwalt, ich nix Ahnung von Computer, ich nur Informatiker.
Wenn Du das genau wissen willst: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen(*) hat einen Suchservice für Spezialisten, die Deine Fragen beantworten können (stell Dich aber auf gepfefferte Beratungspreise ein).
Konrad
El Sábado, 3. Diciembre 2005 09:28, Silvio Schmidt escribió:
Was ist wenn ich auf einem Backup auch urheberrechtlich geschütze Werke (z.B.: Spiele) sichere diese aber später verkaufe.
Hinweis: Auch GPL-Programme sind urheberrechtlich geschützt. Es kommt stets auf die Lizenz drauf an, inwiefern dir die Rechte zugesichert wurden, über eine "Privatkopie" hinaus. Jaja, Korinthen und so, aber das Jurastudium führt genau diese Gehirnwäsche durch und da sollte man auf solche Details achten. Für alles andere kann ich mich nur Konrads Meinung anschließen: IANAL.
Josef
lug-dd@mailman.schlittermann.de