Hallo,
da ist dieses Telemendiengesetz, dass meine Daten aufgehoben werden müssen. doch mein Telefonanbieter congstar , weigert sich mir meinen Daten im Nachhinein gegen ein Entgeld zu liefern...
... congstar ist ein Telekomableger mit einem ausschliesslich online-geführten Kundenkontakt Obwohl ich von der Telekom selber mal etwas von vor 2 Jahren zurück geholt bekommen habe. Ich verstehe die Welt nicht mehr...
((( Die Ursache war, dass ich mich nicht genügend meinem damals ausländischen Freund durchgesetzt habe, dass ich über alle Maßen einen Einzelverbindungsnachweis brauche, weil ich mir ein neues Telefon anlegen sollte. Nun hat mir die Arbeitsagentur nach einem halben Jahr eine Sperrfrist von 700E verhängt, weil ich nicht nachweisen kann, dass ich den Arbeitgeber doch angerufen habe und mich vorgestellt habe. Das war einfach ein Kommunikationsproblem, niemand hatte so direkt Schuld. Aber von 345 E noch mal 15% Kürzung ist gar nicht mehr zum Lachen. Ich weiss so schon kaum, wie ich mich aus dem Schlammloch ziehen soll. )))
Die Frau an der Hotline hat gemeint, dass ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden soll, hä?! Telefonnummer? EMAIL??? ... kein Service scheinbar
Das ist ja nicht mal ein Widerspruch. Ich weiss gar nicht, was und wie ich das einfordern kann.
Wer kann mir helfen? Wer hat schon mal etwas von congstar einfordern müssen? Und hat das durchgesetzt bekommen?
Viele Grüße Jana
Am Sunday 28 June 2009 15:52:32 schrieb Jana Hartwig:
Hallo,
Obwohl ich von der Telekom selber mal etwas von vor 2 Jahren zurück geholt bekommen habe. Ich verstehe die Welt nicht mehr...
Ich verstehe auch nicht, daß solche Daten nach 2 Jahren überhaupt noch da sind.
Die Ursache war, dass ich mich nicht genügend meinem damals ausländischen Freund durchgesetzt habe, dass ich über alle Maßen einen Einzelverbindungsnachweis brauche,
dd if=/dev/lehrgeld of=/dev/null
nach einem halben Jahr
Vor Inkrafttreten der so genannten Vorratsdatenspeicherung war es ein üblicher AGB-Passus, daß Verbindungsdaten nach 80 Tagen gelöscht werden, wenn ein (kostenlos zu sein habender) Einzelverbindungsnachweis erstellt wurde. Ohne Einzelverbindungsnachweis > /dev/null nach Rechnungslegung
Lt. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung müssen Verkehrsdaten sechs und dürfen maximal sieben Monate lang auf Vorrat gespeichert werden.
Die Frau an der Hotline hat gemeint, dass ich mich an den Datenschutzbeauftragten wenden soll, hä?!
Als Datenschutzbeauftragter wäre ich froh, wenn Datenschutz/Datenvermeidung überall so ernst genommen werden würde.
Telefonnummer? EMAIL??? ... kein Service scheinbar
Wer billig kauft, kauft zweimal...
Gruß
lug-dd@mailman.schlittermann.de