Hi,
evtl hat der eine oder andere von euch schon gelesen, das die europäische Version des DMCA jetzt auch in Deutschland umgesetzt wird. Damit werden Privatkopien von kopiergeschützten CDs illegal... Wenn irgendein Richter in Deutschland dann auch noch befindet, das DeCSS ein Mittel zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ist, werden wir wohl nur noch illegal unter Linux DVDs anschauen können...
Wenn wir uns also alle im Knast wiedersehen sollten, koennen wir ja jetzt schon mal planen, wer welche (original) Brettspiele und wer welche (original gekaufte) Musikkasetten zum Zeitvertreib mitbringt (FreeSoftware zu schreiben duerfte ja dann nicht mehr viel Sinn machen) :(
Sick sad world...
Ciao, Tobias
Moin,...
On Fri, 11 Apr 2003 19:00:15 +0200 Tobias Koenig tokoe@kde.org wrote:
Wenn wir uns also alle im Knast wiedersehen sollten, koennen wir ja jetzt schon mal planen, wer welche (original) Brettspiele und wer welche (original gekaufte) Musikkasetten zum Zeitvertreib mitbringt (FreeSoftware zu schreiben duerfte ja dann nicht mehr viel Sinn machen) :(
Wohl wahr. Noch so eine Sache, die sich wohl leider nicht hat vermeiden lassen, nachdem die "große Öffentlichkeit" erst jetzt, da die Entscheidung im Grunde genommen durch ist, langsam darauf aufmerksam wird. Vielleicht sollten wir also Planungen für unsere Post-Free-Software - Zeit noch etwas verschieben und zunächst dafür sorgen, daß gewisse Drohszenarien, die in dieser Hinsicht noch am Horizont lauern (*in-Richtung-TCPA-schiel*) nicht auch in solchen Entscheidungen Manifestation finden und dann wirklich Grund dafür sein dürften, daß wir _alle_ irgendwann nicht mehr ruhigen Geistes Computer nutzen können... Also:
http://www.stop1984.info/index2.php?text=tcpa_flyer.txt
...holen und verteilen. Vielleicht ist es ja noch nicht zu spät...
Und weg, Kris
On Friday 11 April 2003 19:00, Tobias Koenig wrote:
evtl hat der eine oder andere von euch schon gelesen, das die europäische Version des DMCA jetzt auch in Deutschland umgesetzt wird. Damit werden Privatkopien von kopiergeschützten CDs illegal... Wenn irgendein Richter in Deutschland dann auch noch befindet, das DeCSS ein Mittel zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ist, werden wir wohl nur noch illegal unter Linux DVDs anschauen können...
IANAL, but...
Kleine Korrektur am Rande: die Umgehung des Kopierschutz ist zwar auch privat illegal, darf aber explizit nicht verfolgt werden. (Soweit ich das verstanden habe.)
Man kann nur hoffen, dass im zweiten Schritt (geplant für Herbst) einige Verbraucherfreundliche Korrekturen ihren Weg ins Gesetz finden.
Konrad
PS.: ich werde mir jetzt trotzdem meine neue Harry Potter DVD auf ogle mit DeCSS-Patch ansehen... ;-)
Am Samstag, dem 12. April 2003 um 09:44:54, schrieb Konrad Rosenbaum:
Kleine Korrektur am Rande: die Umgehung des Kopierschutz ist zwar auch privat illegal, darf aber explizit nicht verfolgt werden. (Soweit ich das verstanden habe.)
Das Abspielen einer DVD ist auch kein Kopieren und damit sicher weiterhin legal.
Torsten
On Sat, Apr 12, 2003 at 06:24:07PM +0200, Torsten Werner wrote:
Am Samstag, dem 12. April 2003 um 09:44:54, schrieb Konrad Rosenbaum:
Hi Torsten,
Kleine Korrektur am Rande: die Umgehung des Kopierschutz ist zwar auch privat illegal, darf aber explizit nicht verfolgt werden. (Soweit ich das verstanden habe.)
Das Abspielen einer DVD ist auch kein Kopieren und damit sicher weiterhin legal.
Es geht doch gar nicht um das Kopieren an sich, sondern um die Umgehung eines Kopierschutzes. Und dieser Tatbestand ist mit DeCSS eindeutig erfuellt.
Ciao, Tobias
Am Samstag, dem 12. April 2003 um 20:16:41, schrieb Tobias Koenig:
Es geht doch gar nicht um das Kopieren an sich, sondern um die Umgehung eines Kopierschutzes. Und dieser Tatbestand ist mit DeCSS eindeutig erfuellt.
Nein, in dem Gesetz geht es wohl in erster Linie um das *kopieren* auf *digitalem* Wege. D. h. das weder das reine Abspielen, noch das Kopieren auf *analoge* Weise illegal ist.
Kommentare von juristisch erfahrenen Leuten sind aber erwünscht.
Torsten
On Sat, Apr 12, 2003 at 11:33:54PM +0200, Torsten Werner wrote:
Am Samstag, dem 12. April 2003 um 20:16:41, schrieb Tobias Koenig:
Hi Torsten,
Es geht doch gar nicht um das Kopieren an sich, sondern um die Umgehung eines Kopierschutzes. Und dieser Tatbestand ist mit DeCSS eindeutig erfuellt.
Nein, in dem Gesetz geht es wohl in erster Linie um das *kopieren* auf *digitalem* Wege. D. h. das weder das reine Abspielen
Hmm, wird beim Abspielen aber nicht eine digitale Kopie im Arbeitsspeicher abgelegt? Ich weiss das ist Kruemelkackerei, aber wenn dir jemand etwas anhaengen will, sollte es solche Grauzonen lieber nicht geben...
Kommentare von juristisch erfahrenen Leuten sind aber erwünscht.
Leider haben die sich auch im Heise-Chat ziemlich undeutlich ausgedrueckt :(
Ciao, Tobias
Am Sonntag, dem 13. April 2003 um 21:42:11, schrieb Tobias Koenig:
Hmm, wird beim Abspielen aber nicht eine digitale Kopie im Arbeitsspeicher abgelegt?
Ja, eine solche 'Kopie' existiert aber auch in jedem legalen DVD-Player. Nach deiner Interpretation wäre damit jeder Player automatisch illegal, was sinnlos ist und sicher nicht vom Gesetz so bezweckt ist.
Torsten
* Tobias Koenig wrote:
Kommentare von juristisch erfahrenen Leuten sind aber erwünscht.
Leider haben die sich auch im Heise-Chat ziemlich undeutlich ausgedrueckt :(
Ob dies das richtige Ziel ist, wage ich jetzt mal anzuzweifen. Sinnvoller ist es bestimmt sich an die Juristische Fakultät zu wenden.
Ich lehne mich jetztmal aus dem Fenster, bei heise-online sind doch zu 80% Schwachmaaten unterwegs, lesen ist doch Zeitverschwendung.
Jan
On Sun, Apr 13, 2003 at 09:42:11PM +0200, Tobias Koenig wrote:
Nein, in dem Gesetz geht es wohl in erster Linie um das *kopieren* auf *digitalem* Wege. D. h. das weder das reine Abspielen
Hmm, wird beim Abspielen aber nicht eine digitale Kopie im Arbeitsspeicher abgelegt? Ich weiss das ist Kruemelkackerei, aber wenn dir jemand etwas anhaengen will, sollte es solche Grauzonen lieber nicht geben...
Das neue Gesetz regelt unter anderem, das Speicherung/Kopien fuer technische Zwecke legal sind (Stichwort Caching), darunter duerfte dann auch das reine Abspielen von Daten fallen.
Kommentare von juristisch erfahrenen Leuten sind aber erwünscht.
Leider haben die sich auch im Heise-Chat ziemlich undeutlich ausgedrueckt :(
Was ich am Heise-Artikel (hab ich mir mal angeschaut) mies finde, ist, dass er keinerlei Links hat. Ist ja toll, wenn ich mir 5 Stellungnahmen ansehen kann, aber z.B. den Regierungsentwurf zu finden (ich weiss allerdings nicht, in wie weit der abgeaendert wurde) ist eine echte Kunst und hilft hier vieel weiter als wenn ich mir halbqualifizierte Kommentare durchlese.
Den konkreten Link hab ich leider vergessen, aber irgendwo unter der Webseite des BMJ (ich glaube, www.bmj.de, ansonsten unter Justizministerium suchen) findet sich sowohl obengenannter Regierungsentwuf (die Gesetzesaenderung hab ich nicht gefunden) als auch ein Link zum Gesetz an sich.
weitere Infos, falls ich mich gleich dazu entschliessen kann, mal etwas weiter zu lesen.
Ciao, Tobias
Ulf
On Mon, Apr 14, 2003 at 10:55:25PM +0200, Ulf Lorenz wrote:
On Sun, Apr 13, 2003 at 09:42:11PM +0200, Tobias Koenig wrote:
Nein, in dem Gesetz geht es wohl in erster Linie um das *kopieren* auf *digitalem* Wege. D. h. das weder das reine Abspielen
Hmm, wird beim Abspielen aber nicht eine digitale Kopie im Arbeitsspeicher abgelegt? Ich weiss das ist Kruemelkackerei, aber wenn dir jemand etwas anhaengen will, sollte es solche Grauzonen lieber nicht geben...
Das neue Gesetz regelt unter anderem, das Speicherung/Kopien fuer technische Zwecke legal sind (Stichwort Caching), darunter duerfte dann auch das reine Abspielen von Daten fallen.
Als Laie versuche ich mal meine Intepretation (eigentlich interpretiere ich ja gar nicht, sondern gebe nur das erstaunlich gut zu lesende Gesetz wieder).
Nachtrag 1: Ein paar Sachen, die mir beim Weiterlesen aufgefallen sind:
1. Das Kopieren zum Zwecke der Nutzung ist auch ausdruecklich erlaubt, wenn es technisch notwendig ist. (§44a Voruebergehende Vervielfaeltigungshandlungen). Soviel also zu Tobias' Sorgen.
2. Das Umgehen technischer Maßnahmen ist zwar laut Gesetz nur in bestimmten Faellen (Forschung, Unterricht) zulaessig, allerdings gelten die Strafregelungen nur, wenn die Umgehung nicht zum privaten Gebrauch erfolgte. Der Gebrauch von z.B. DeCSS ist also verboten, wird aber nicht verfolgt. Die Herstellung von Geraeten etc. (sprich Programmen) ist allerdings etwas schwammiger. Sie ist verboten, wenn die e.g. Programme hauptsaechlich zur Umgehung technischer Schutzmassnahmen dienen oder sonst kaum einen Zweck haben, also kann ich hier nichts sagen, ob man dafuer belangt werden koennte. Den Nutzer sollte es allerdings in jedem Fall nicht treffen.
Den konkreten Link hab ich leider vergessen, aber irgendwo unter der Webseite des BMJ (ich glaube, www.bmj.de, ansonsten unter Justizministerium suchen) findet sich sowohl obengenannter Regierungsentwuf (die Gesetzesaenderung hab ich nicht gefunden) als auch ein Link zum Gesetz an sich.
Nachtrag 2:
Webseite des Bundesministeriums der Justiz: http://www.bmj.bund.de
Dort findet sich unter "Service" ein Item "aktuelle Gesetzesvorhaben". Ausserdem ein weitefuehrender Link zu Gesetzestexten im Internet, die unter
http:://bundesrecht.juris.de/bundesrecht
zu finden sind.
Ich hoffe einmal, der allgemeinen Informationsverbloedung entgegengewirkt und euer aller Medienkompetenzgestaerkt zu haben. :)
cu, Ulf
On Tue, Apr 15, 2003 at 12:16:27AM +0200, Ulf Lorenz wrote:
- Das Umgehen technischer Maßnahmen ist zwar laut Gesetz nur in bestimmten
Faellen (Forschung, Unterricht) zulaessig,
Noch ein Nachtrag: Ein kleiner Formulierungsfehler: Das Umgehen technischer Massnahmen ist generell nicht zulaessig. Allerdings muss der Lieferant Mittel liefern, damit der Rechteinhaber Kopien fuer bestimmte Situationen (Foschung, Unterricht) machen kann.
cu, Ulf
On Sat, Apr 12, 2003 at 09:44:54AM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
On Friday 11 April 2003 19:00, Tobias Koenig wrote:
Hi Konrad,
Kleine Korrektur am Rande: die Umgehung des Kopierschutz ist zwar auch privat illegal, darf aber explizit nicht verfolgt werden. (Soweit ich das verstanden habe.)
Aber soetwas kann ausgenutzt werden, wenn z.B. eine grosse Softwarefirma o.ae. daran interessiert ist, die fuer eine Weile aufs Eis zu legen, falls du etwas entwickelst, wo die Firma vermeiden will, das es weiterentwickelt wird...
Ciao, To 'paranoia' bias
lug-dd@mailman.schlittermann.de