Hallo Leute,
wenn man sich bei Google umschaut, gibt es ganz unterschiedliche Auslegungen der Rechtssprechung, was das Anbringen eines Links zum Impressum auf einer Homepage betrifft. Fakt ist natürlich, dass das Impressum nicht fehlen darf. Allerdings gehen die Meinungen stark auseinander, was die Position des entsprechenden Links auf der Seite betrifft. Darf man dem Besucher zumuten, die Seite ggf. bis zum Ende zu scrollen, weil sich der Impressum-Link in der Fußzeile, gruppiert mit anderen Navigations- elementen befindet? Muss dieser auf jeder Unterseite auftauchen, oder genügt es, den Link auf der Startseite mitzuführen?
Da ich davon ausgehe, dass einige der Mitleser hier kommerzielle Homepages betreiben, würde ich mich über ein paar konstruktive und kritische Meinungen dazu freuen.
Viele Grüße Matthias
Matthias Petermann schrieb:
wenn man sich bei Google umschaut, gibt es ganz unterschiedliche Auslegungen der Rechtssprechung, was das Anbringen eines Links zum Impressum auf einer Homepage betrifft.
Wobei da wohl eher die unterschiedlich ausgeprägte Medienkompetenz der einzelnen unabhängigen Richter zum Vorschein kommt.
Fakt ist natürlich, dass das Impressum nicht fehlen darf. Allerdings gehen die Meinungen stark auseinander, was die Position des entsprechenden Links auf der Seite betrifft. Darf man dem Besucher zumuten, die Seite ggf. bis zum Ende zu scrollen, weil sich der Impressum-Link in der Fußzeile, gruppiert mit anderen Navigations- elementen befindet? Muss dieser auf jeder Unterseite auftauchen, oder genügt es, den Link auf der Startseite mitzuführen?
Zum Scrollen: Es ist die Frage, ob man auf einer Startseite überhaupt zum Scrollen gezwungen sein sollte.
Wenn alle Unterseiten ohnehin eine Navigation enthalten, ist es doch kein Problem, ein Link auf das Impressum mit aufzunehmen. Die meisten Seiten werden doch heute sowieso mit php und Templates oder in einem CMS erstellt, da macht man das nur einmal ...
Da ich davon ausgehe, dass einige der Mitleser hier kommerzielle Homepages betreiben, würde ich mich über ein paar konstruktive und kritische Meinungen dazu freuen.
Ich bin kein Anwalt. Aber rein von der Logik her würde ich bei einer kommerziell oder durch einen Verein genutzten Webseite so entscheiden, dass das Impressum in der Top-Navigation der wichtigsten Seiten enthalten ist.
Stefan
.
On Sa, 30.07.2005, 18:20, Matthias Petermann sagte: Hallo Matthias,
Darf man dem Besucher zumuten, die Seite ggf. bis zum Ende zu scrollen, weil sich der Impressum-Link in der Fußzeile, gruppiert mit anderen Navigations- elementen befindet? Muss dieser auf jeder Unterseite auftauchen, oder genügt es, den Link auf der Startseite mitzuführen?
Ich würde das Teledienstgesetz genauso wie Daniel Rebein in seiner Hompage interpretieren. http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Zitat: (Daniel Rehbein)
Weiter fordert der Gesetzgeber, daß das Impressum "unmittelbar
erreichbar" >sein muß. Der Nutzer darf also nicht gewungen werden, erst Modifikationen >an seinem Browser vorzunehmen oder gar Plug-Ins zu installieren, bevor er >das Impressum lesen kann. Somit darf die Erreichbarkeit des Impressums >nicht davon abhängig gemacht werden, ob Javascript unterstützt wird. In >einem Firmennetz müsste der Nutzer womöglich erst seinen Administrator >bitten, Javascript freizuschalten. Ein blinder oder sehbehinderter Nutzer, >der den Browser Lynx benutzt, hat gar keine Möglichkeit, Javascript >einzuschalten. Somit erfüllt ein Impressum, das beispielsweise als >Javascript-Popup realisiert ist, nicht die Vorschrift "unmittelbar >erreichbar"."
Also Link auf der Startseite, muß natürlich von allen Unterseiten per "HOME" oder ähnlich erreichbar sein. Ganz runter scrollen finde ich liegt doch beim Betrachter, eine für 1024x768 gestaltete Seite muß bei einem 15 Zoll- Bildschirm auch gescrollt werden.
mfg Ralf
lug-dd@mailman.schlittermann.de